Welche Regeln gelten für Auftritte in sozialen Medien?

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Viele Unternehmen sind schon seit Jahren in den Sozialen Medien präsent, andere haben diese Notwendigkeit jetzt erst erkannt. Für beide Gruppen gilt: Es ist nicht leicht die Spielregeln der Sozialen Medien zu verstehen und deren Möglichkeiten für sein Unternehmen zu nutzen.

Es gibt viel zu beachten

Dass für jede Ihrer Präsenzen eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) im Sinne des §5 Telemediengesetz (TMG) erforderlich ist, wissen sicherlich die meisten Internetnutzer. Falls nicht, empfehle ich die etwas sperrige Norm durch Eingabe von "§5 TMG" in die Google Suchzeile einmal aufzurufen und zu lesen. 

Schwieriger wird es schon, wenn man im Einzelfall entscheiden muss, ob ein Beitrag als "Anzeige" gekennzeichnet werden muss, weil es sich nicht um einen redaktionellen Beitrag, sondern - wie z.B. bei manchen Influencern" - um bezahlte Werbung handelt.

Risiko: Abmahnung

Die Probleme sind vielschichtig. Neben einem professionellen Auftritt steht ja auch die Vermeidung kostspieliger Abmahnungen im Fokus jedes Betreibers eines solchen Webauftritts. Verletzung von Urheberrechten Dritter, rechtswidrige AGB,oder Widerrufsbelehrungen und Datenschutzverstöße sind häufigste Ursache solcher Abmahnungen. Aber keine Sorge: Auch wenn Sie abgemahnt wurden beraten und vertreten wir Sie gerne, um den für Sie besten Weg aus dieser Situation heraus zu finden.

Wir beraten Unternehmer und Influencer bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Auftritte in Facebook, Instagram, Xing, Twitter, OnlyFans, Youtube und anderen Plattformen.

Wir können helfen

Wir schützen Sie vor und verteidigen Sie gegen Abmahnungen, auch wenn es um  Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geht. Einen rechtlichen Check Ihrer Webseite oder Ihrer Social Media Auftritte bekommen Sie bei uns zum Festpreis, am besten bevor Sie abgemahnt wurden.

Wir wissen wie's geht und wir sprechen Ihre Sprache.


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Foto(s): Stephan Stiletto


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