Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Jusdirekt (Dr. Hauke Scheffler) für Softwaredirect 24 UG

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Jusdirect (Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler) für die Softwaredirect 24 UG aus Straubing vor. Der Vorwurf richtet sich zum einen darauf, dass der von dem abgemahnten Händler verwendete Link auf die OS Plattform nicht ausführbar sei. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten vorgeworfen, durch sein Produktbild und die Produktbeschreibung den Irrtum zu erwecken, dass nicht nur ein Freischaltcode angeboten werde, sondern ein vollständiges Softwareprodukt, inkl. Verpackung, Datenträger, Echtheitszertifikat, Produktschlüssel und Dokumentation.

Gefordert wird die Abgabe einer – als Entwurf beigefügten – Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung aus einem Streitwert von 30.000,00 EUR (entspr. 1.358,86 EUR inkl. MwSt). 

Insbesondere den Vorwurf der Irreführung durch die Bebilderung und die Art und Weise der Produktbeschreibung sehen wir vorliegend kritisch. Grundsätzlich sollte das oder ein Unterlassungsversprechen nicht ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgegeben werden. Die Bindung durch das strafbewehrte Versprechen ist erheblich, zumal auch „kerngleiche“ Verstöße von dem Versprechen betroffen sind (BGH).

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch über unsere Webseite herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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