Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Hild & Kollegen für die MAXXmarketing GmbH

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Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vor, die von der Münchener Agentur für Webdesign MAXXMarketing GmbH beauftragt worden sind.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.

Wie lautet der Gegenstand der Abmahnung der MAXXmarketing GmbH?

Der Adressat der vorliegenden Abmahnung ist ebenso wie die Mandantschaft der Anwälte aus München unter anderem in der Erstellung von Websites tätig, woraus der Rechtsvertreter der MAXXmarketing GmbH ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach dem UWG herleitet. Hild & Kollegen rügen konkret, dass der Adressat der Abmahnung auf seiner Website angeboten habe, für Kunden auch rechtliche Prüfungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) vorzunehmen. Mit diesem Angebot verstoße der abgemahnte Unternehmer gegen die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Damit liege nach Angaben von Hild & Kollegen ein Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG. Aus diesem wettbewerbswidrigen Verhalten macht die MAXXmarketing GmbH insbesondere Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG geltend.

Was fordern Hild & Kollegen für die MAXXmarketing GmbH?

Hild & Kollegen machen für ihre Mandantin folgende Forderungen geltend

  • Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens (dem Schreiben als Entwurf beigefügt) unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR
  • Aufwendungsersatz für Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR

Wie sollte ich mich am besten verhalten, wenn ich eine solche Abmahnung der MAXXmarketing GmbH erhalten habe? 

Hat man eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht erhalten, heißt es, Ruhe zu bewahren. Bevor man in irgendeiner Weise reagiert, sollte zuvor ein Fachmann zu der Sache konsultiert werden, der einen entsprechend beraten kann.

Insbesondere sollte die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden. Für den Fall, dass die gerügten Verletzungshandlungen doch nicht unterlassen werden bzw. nicht unterlassen werden können, droht dem Erklärenden die Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unbeachtlichen Vertragsstrafe. 

Zudem sollte man auch auf eine eventuelle Einladung der Rechtsanwälte der Gegenseite zu einem persönlichen Gespräch verzichten, da sich dieses durch ein großes Wissensgefälle zwischen dem abgemahnten (in der Regel) juristischen Laien und den von dem Anspruchsteller engagierten Profis auszeichnet. In einem solchen Gespräch gefallene Äußerungen und Einlassungen können in der Zukunft gegen einen verwendet werden.

Es ist aber trotzdem darauf zu achten, dass man nicht völlig reaktionslos die in der Abmahnung gesetzten Fristen verstreichen lässt, da die Rechtsanwälte der MAXXmarketing GmbH für diesen Fall in dem aktuellen Schreiben bereits die Unternehmung weiterer rechtlicher Schritte angekündigt haben.

Es sollte auch auf keinen Fall der Kontakt mit dem Rechtsvertreter der Gegenseite gesucht werden, da in einem Gespräch fallende Äußerungen und Zugeständnisse in einem möglicherweise sich anschließenden Klageprozess schnell gegen einen verwendet werden können.

Betroffene Unternehmen sollten bei der Abmahnung von Hild & Kollegen für die MAXXmarketing GmbH überdies nachfolgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt bei Abmahnung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welcher-fachanwalt-bei-abmahnung_098682.html

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