wettbewerbsrechtliche ebay-Abmahnung der Ananda GmbH durch Rechtsanwalt Aysdin Aras

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Ananda GmbH, vertreten durch den Rechtsanwalt Aysdin Aras, zur Prüfung vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 


Zum Hintergrund


Abmahngefährdet sind Ebay Händler von Handyzubehör, Klimatechnik und Elektroklein- uns Großgeräten.

Die Ananda GmbH wirbt auf der eigenen homepage für sich selbst wie folgt:

„Die ANANDA GmbH mit Sitz in Karlsruhe ist seit 2011 ein agierendes Handelsunternehmen in den Bereichen Klimatechnik, Airtreatmentprodukte, Elektroklein- und Großgeräte.

Wir verfügen über ein breit gefächertes Produktportfolio, wodurch wir in der Lage sind, auf Kundenbedürfnisse und Markttrends gezielt einzugehen und Wachstumschancen zu nutzen.

Wir sind Hersteller eigener Produkte, als auch Partner und exklusiver Distributor namhafter internationaler Unternehmen in ganz Europa.“

Die Firma hat zudem u.a. die Marken „Hantech“, „GREE Klimatisierung“ und „TCL Deutschland“ schützen lassen. 


Vertreten durch den Rechtsanwalt Aysdin Aras wird den Betroffenen vorgeworfen, gegen diverse Informationspflichten verstoßen zu haben, wie u.a.:

·fehlende/fehlerhafte Widerrufsbelehrung

·Garantiewerbung ohne Informationen nach § 477 BGB

Zudem fehle bei Angeboten von Elektrogeräten die Registrierung nach ElektroG. Ferner seien Artikel mit der Bezeichnung „Leder“ beworben worden, obwohl es sich um Kunstleder gehandelt habe.


Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1973,90 Euro verlangt (Streitwert 100.000,- Euro).


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleich kommt und Sie auf die nächsten 30 Jahre bindet. 

Sollten die erhobenen Vorwürfe zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. Hier kann bares Geld gespart werden!


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal:

https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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