Wie gründe ich eine Stiftung? Stiftungsgründung: ein Überblick

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„Wie gründe ich eine Stiftung?“ mit einem Überblick zu den Überlegungen und den grundlegenden Schritten zur Stiftungsgründung in einem neuen Erklärvideo.

Welche Überlegungen sind vorab wichtig? Welche Stiftungsidee hat der Stifter? Gibt es die Stiftungsidee bereits? Wäre eine Zustiftung oder Spende eine weitere Möglichkeit, um die Idee zu verwirklichen? Ist die Stifterfamilie versorgt? 

Alles, was die rechtsfähige Stiftung erhält, ist deren Stiftungsvermögen und nicht mehr das Vermögen des Stifters. Ist die Stiftung die richtige Rechtsform? Sind der Stiftungsverein, die Stiftungs-GmbH, die Stiftungs-AG oder die Treuhandstiftung eine Alternative?

Wenn nach reiflicher Überlegung die rechtsfähige Stiftung gewählt wird, ist diese in drei Schritten umzusetzen: 

  1. Es bedarf des schriftlichen Stiftungsgeschäfts.
  2. Die Stiftungssatzung muss mindestens Name, Sitz, Zweck, Vermögen und die Bildung des Vorstandes der Stiftung enthalten. Die Stiftungsbehörden als Landesbehörden verlangen als Mindestvermögen einer Stiftung, um die Umsetzung des festgelegten Zwecks gewährleisten zu können, derzeit zwischen 100.000 EUR und 250.000 EUR.
  3. Erst mit der Anerkennung der Stiftung durch die Landesbehörde ist die Stiftung gegründet.

Wenn die Stiftung als gemeinnützige anerkannt werden soll, ist die Stiftungssatzung vorab mit dem Finanzamt abzustimmen. In einigen Bundesländern übernimmt die Stiftungsbehörde als Landesbehörde die rechtliche Abstimmung und die Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Finanzamt.

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