Wie hoch ist die maximale tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers?

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Besonders in der „Grippezeit” fallen Kollegen aus. Soll die anstehende Arbeit nicht liegen bleiben oder handelt es sich um wichtige Terminsachen oder sonstige zwingend zu erledigende Angelegenheiten fällt automatisch mehr Arbeit bei den verbliebenen Mitarbeitern an. Doch wie lang darf ein Arbeitnehmer arbeiten? 

Arbeitszeitgesetz 

Die äußeren Grenzen der Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz. Dieses bestimmt, wie lange ein Arbeitnehmer am Tag tätig sein darf und welche Pausen zwingend einzuhalten sind. 

Tägliche Arbeitszeit

Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit kann dabei auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind die Tage von Montag bis Samstag. Maximal ist daher eine 48-Stunden-Woche möglich.

Die Arbeitszeit ist dabei durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten dauern und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Arbeitszeit ist dabei nach spätestens 6 Stunden zu unterbrechen. Eine Pause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich „frei” hat. Er also keine Arbeitsleistung erbringen und sich auch nicht zur Erbringung bereithalten muss. Im Regelfall darf der Arbeitnehmer in der Pause auch seinen Aufenthaltsort frei bestimmen.

Schließlich muss ein Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. 

Zahlreiche Ausnahmen

Allerdings gilt eine Vielzahl von Ausnahmen von den vorgenannten Grundsätzen. In Krankenhäusern, Gaststätten oder ähnlichen Betrieben sind kürzere Ruhepausen und längere Arbeitszeiten sowie kürzere Ruhezeiten möglich. Auch können von den meisten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes Abweichungen durch einen Tarifvertrag erfolgen. Zudem gelten zum Beispiel für Seeleute, Flugpersonal und Fahrpersonal besondere Regelungen. 

Vergütungspflicht 

Wer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers länger als die erlaubte Arbeitszeit am Tag arbeitet, hat einen Anspruch auf Vergütung dieser Zeit. Das Arbeitszeitgesetz ist eine Schutzregelung zugunsten des Arbeitnehmers. Missachtungen durch den Arbeitgeber können zu Bußgeldern, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen für den Arbeitgeber führen, nicht aber dazu, dass kein Lohn an den Arbeitnehmer zu zahlen wäre.


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