Wie kündige ich richtig? Mustertext zur Kündigung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin

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Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses 

„Sehr geehrter Herr Mitarbeiter/Sehr geehrte Frau Mitarbeiterin

hiermit kündige ich das zwischen der XY Arbeitgeber-Gesellschaft und Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von .... Monaten zum Ende eines Kalendermonats zum Ablauf des TT. MM. JJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich weise Sie hiermit auf folgendes hin:

Gemäß § 38 Absatz 1 SGB III sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme dieses Schreibens persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Wenn Sie dies nicht oder nicht rechtzeitig tun, kann ein etwaiger Anspruch auf Arbeitslosengeld gemindert werden.

Außerdem sind Sie verpflichtet, auch selbst bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz aktiv zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Name“

Wichtig ist aber nicht nur der richtige Text, sondern auch der Zugang der Kündigung. Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess und bestreitet der Arbeitnehmer das Vorliegen einer Kündigung, so ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Das bedeutet, der Zugang der Kündigung muss durch den Arbeitgeber bewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung im Einzelfall ersetzen können.

Gerne berate und vertrete ich Sie auch deutschlandweit. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Gerne können Sie mich per Telefon (auch nach 18.00 Uhr) oder per E-Mail erreichen.

Ich mache mich für Sie stark. Gemeinsam finden wir Wege und Lösungen.


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