Wie reagieren bei Harley Davidson Markenabmahnung?

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Was für manche der Sound der Freiheit ist, kann für Onlinehändler zum Desaster werden: Harley Davidson. Die Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) ist bekannt dafür, gegen Markenverletzungen konsequent vorzugehen. Betroffen sind Onlinehändler, die Zubehör für Motorräder und Accessoires anbieten, die mit der Marke „Harley Davidson“ gekennzeichnet sind, nicht wissend, dass es sich um Fälschungen oder Grauimporte handelt. Aber auch Onlinehändler, die Schmuck und Merchandisingprodukte mit Bezug zu "Harley" anbieten, werden abgemahnt. Abgemahnte sollten die Harley Davidson Abmahnungen keinesfalls ignoriren. Drohen sonst weitere Kosten, die zum finanziellen Ruin führen können.

"Harley Mythos" und "Harley Marken"

Die schwer verchromten Eisen aus Milwaukee umweht der Mythos von grenzenloser Freiheit und Abenteuer. Spätestens in der Midlife-Crisis überlegt der eine oder andere männliche Zeitgenosse, ob als „Rezept“ eine Harley taugt. Es wird daher immer einen Markt für Harleys geben. Mithin auch immer einen Markt für Ersatzteile und Zubehör.

Der Harley „Mythos“ wird nicht nur auf der Straße gepflegt, sondern das Harley Image auch markenrechtlich abgesichert. Und zwar nicht nur für Fahrzeuge und Ersatzteile. Für die Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) sind mindestens 25 „Harley“ Marken mit Schutz in Deutschland bzw. der EU eingetragen. Darunter mehrere Wortmarken „Harley Davidson“ bzw. Wort-Bildmarken, die das Wort "Harley Davidson" enthalten. 

Schutz genießen die Harley Marken für sehr verschiedene Waren. Neben Fahrzeuge und Zubehör, besteht Markenschutz z.B. für Schmuck und Lederwaren, Bücher und Schreibwaren, Bier und Getränke, Trinkgefäße und Glaswaren, Bekleidung und Schuhe. Ferner besteht Markenschutz für Dienstleistungen wie z.B. Unterhaltung, Restaurant- und Barbetrieb und Vertrieb von Teilen und Zubehör für Motorräder.

Harley Davidson Markenabmahnungen sind mit extrem hohen Abmahnkosten verbunden

Die Abgemahnten werden - wie bei Markenabmahnungen üblich - aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
  • Abmahnkosten zu erstatten.

Markenabmahnungen sind aufgrund der im Markenrecht hohen Streitwerte zwar immer mit hohen Abmahnkosten verbunden. 

Achtung: Die Harley Abmahnungen sind besonders teuer, wird ein Unterlassungsstreitwert von 500.000 EUR angesetzt, so dass sich allein die Abmahnkosten auf 5.500 EUR beziffern. Das kann für kleine Onlinehändler schon existenzbedrohend sein.

Bei Ignorieren der Abmahnnung drohen weitere Kosten von ca. 30.000 EUR

Von Harley abgemahnte Onlinehändler sollten die Markenabmahnung daher keinesfalls ignorieren und hoffen, dass die Sache im Sande verläuft. Denn wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, drohen weitere hohe Anwalts- und Gerichtskosten.

Achtung: Bei einem Streitwert von 500.000 EUR beziffern sich allein die Gerichtskosten auf 11.000 EUR. Hinzu kommen gerichtliche Anwaltskosten auf beiden Seiten, die sich jeweils auf mehr als 10.000 EUR beziffern. Ein Klageverfahren kann daher mit weiteren Kosten von 30.000 EUR verbunden sein. Solche Kosten sollten unbedingt vermieden werden!

Markenabmahnung durch Markenanwälte prüfen 

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Markenabmahnungen im Einzelfall unberechtigt sind. Jede Markenabmahnung sollte daher anwaltlich überprüft werden. Und zwar durch Anwälte für Markenrecht, ist das Markenrecht ein Spezialgebiet. In das Markenrecht kann man sich nicht mal eben "schnell einlesen". Zudem muss man auch die einschlägige deutsche und europäische Rechtsprechung kennen. Es gibt nicht umsonst Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Es ist nicht nur für juristische Laien, sondern auch für im Markenrecht nicht spezialisierte Anwälte unmöglich bzw. schwierig einzuschätzen, ob eine Markenrechtsverletzung im jeweiligen Einzelfall vorliegt, kennen sie weder die möglichen Angriffspunke gegen eine Markenabmahnung noch die Rechtsprechung. So stellt sich bei jeder Markenabmahnung die Frage:

- hat der Abgemahnte das Zeichen in dem Angebot tatsächlich "markenmäßig" benutzt,
- kann der Abgemahnte sich auf eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG berufen,
- sind die Rechte an der Marke gem. § 24 MarkenG ggf. erschöpft,
- besteht Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne
- sind die Abmahnkosten der Höhe nach gerechtfertigt,
- wie muss Auskunft worüber erteilt werden,
- ist der geforderte Schadensersatz der Höhe nach berechtigt.

Fachkundiger Anwaltsrat zahlt sich aus!

Auch Anwälte auf Seiten von Abgemahnten wollen leben und kosten daher. Möglich ist jedoch stets die Vereinbarung von für beide Seiten angemessenen Pauschalpreisen. Die Hinzuziehung anwatlicher Beratung zahlt sich gerade bei Markenabmahnungen aus:

Ergibt die Prüfung, dass die Markenabmahnung unberechtigt ist, müssen Sie selbstverständlich keine Abmahnkosten und keinen Schadensersatz an den Abmahner zahlen. Und: Der Abmahner muss Ihnen Ihre Anwaltskosten ersetzen. 

Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass die Markenabmahnung berechtigt ist, zahlt sich fachkundiger anwaltlicher Rat aus. So gilt es insbesondere, noch größeren Schaden zu vermeiden. So sollte keine zu weite Unterlassungserklärung, sondern ggf. nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn an diese sind Sie "lebenslang" gebunden. Zudem gilt es, nicht in die Falle von Vertragsstrafen zu tappen.

Wichtig: Vermeiden Sie Vertragsstrafen!

Da die Unterlassungserklärung "strafbewehrt" sein muss, drohen bei einem Verstoß Vertragsstrafen. Diese können 5.000 EUR und mehr je Verstoß betragen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss daher gründlich "aufgeräumt" werden. Hierfür genügt nicht, nur das beanstandete Angebot von der Webseite zu entfernen. Es muss auch auf Dritte eingewirkt werden (Angestellte, Agenturen, Suchmaschinen, Abnehmer). 

So hoch die Abmahnkosten bei Harley Abmahnungen auch sind: Das weitaus größere finanzielle Risiko liegt in der Verwirkung von Vertragsstrafen. Fachkundige anwaltliche Beratung ist hier unabdingbar bzw. zahlt sich spätestens beim "Aufräumen" aus.

Ihre Fachanwältin für Markenrecht in Berlin

Ich bin seit 2011 Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und berate seit nunmehr 20 Jahren im Markenrecht. Über die Jahre habe ich zahlreiche von verschiedenen Markeninhabern abgemahnte Unternehmen beraten und vertreten. Als Fachanwältin für Markenrecht sind mir die Angriffspunkte bei markenrechtlichen Abmahnungen und die einschlägige Rechtsprechung bestens vertraut. Ebenso, mit welchen Rechteinhabern bzw. Abmahnkanzleien man verhandeln kann und wie groß hier der jeweilige Spielraum ist.

Haben auch Sie eine Markenabmahnung von Harley Davidson erhalten?

Dann senden Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zu: d.himburg@ra-himburg-berlin.de. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und zeige Ihnen einen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvollen Lösungsweg auf. Je nach Ihrer finanziellen Situation biete ich faire Pauschalpreise an.

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.         

Rufen Sie mich auch gerne an: (030) 279 700 51

Foto(s): Bild von David Mark auf Pixabay


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