Wie Sie den richtigen Anwalt für die Beratung beim Immobilienkauf finden

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Eigentumswohnung Mehrfamilienhaus

"Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher ." - Ein Zitat von Voltaire, das passender nicht sein könnte für den Immobilienkauf. Wer beim Haus- oder Wohnungskauf Geld sparen will und teure Fehler vermeiden möchte, sollte frühzeitig einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Unterstützung einschalten. Spätestens wenn es um die Kaufvertrags- oder Bauträgervertragsunterzeichnung geht, ist eine fachkundige anwaltliche Vertragsprüfung dringend zu empfehlen. Das macht zwar den Immobilienkauf ein paar Euro teurer - bei uns kostet die Prüfung inklusive ausführlicher und verständlicher schriftlicher Stellungnahme pauschal 299 Euro. Doch in Wahrheit werden Sie dadurch meist sogar Kosten einsparen, weil Sie nicht ungewollt in teure Vertrags- und Haftungsfallen tappen. Worauf es bei der Anwaltssuche für die Beratung beim Kauf einer Immobilie ankommt, sagen wir Ihnen in dem nachfolgenden Rechtstipp.

Es kommt nicht auf die Größe an

Wir sind keine Großkanzlei und wollen auch keine sein. Persönliches Vertrauen und Verlässlichkeit stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten geht. Bei der Beratung beim Immobilienkauf kommt es nicht auf die Größe oder den Namen der Kanzlei an. Der Anwalt muss auch nicht vor Ort sein. Viel wichtiger ist, dass Sie einen fachkundigen, erfahrenen Anwalt oder Anwältin als unmittelbaren Ansprechpartner haben.

Suchen Sie gezielt nach Kanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht. Wir veröffentlichen regelmäßig Rechtstipps rund um das Thema Kauf und Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren haben wir erfolgreich zahlreiche Immobilienkäufer und -verkäufer anwaltlich bei der Vertragsgestaltung beraten. Überzeugen Sie sich bei einem Telefonat mit den von Ihnen ausgewählten Anwälten oder Anwältinnen davon, ob Sie den Eindruck haben, dass es auch menschlich passt.

Erfahrung, Engagement und Erreichbarkeit

Neben der anwaltlichen Erfahrung mit der Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Bauträgerverträgen ist für die meisten Ratsuchenden auch von entscheidender Bedeutung, dass sie ihren Anwalt oder ihre Anwältin kurzfristig erreichen und dieser oder diese sich für sie kurzfristig engagiert. Kurzum: Sie dürfen eine individuelle anwaltliche Beratung erwarten, die nur auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist. Pauschale Vertragsprüfungen gibt es zwar auch auf anderen Internetplattformen für teils unter 100 Euro Pauschalhonorar. Eine individuelle Stellungnahme, die auch wirklich Ihre konkreten Fragen und besonderen Probleme und Risiken in Ihrem konkreten Einzelfall berücksichtigt, können Sie dafür jedoch kaum erwarten.

Wir stehen Immobilienkäufern und -verkäufern, die anwaltlichen Rat bei der Vertragsgestaltung benötigen, stets auch telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung. Unsere Stellungnahme zum Kaufvertragsentwurf erhalten Sie in den meisten Fällen spätestens binnen einer Woche nach Beauftragung; wenn es einmal ganz dringend ist, dann setzen wir auch alles in Bewegung und durchleuchten Ihren Kaufvertrag auch binnen 24 Stunden auf Vertragsfallen. Manch ein Käufer oder Verkäufer bekommt schließlich erst wenige Tage vor dem Notartermin "kalte Füße". Auch in diesem Fall sorgen wir dafür, dass Sie gut vorbereitet in die Beurkundung gehen.

Was kostet die Immobilienkaufvertragsprüfung?

Bei Gerichtsverfahren werden Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten, zu denen die Beratung beim Immobilienkauf und -verkauf gehört, sind Anwälte aber frei. Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Modelle der Gebührenvereinbarung: Stundensatzgebühren (also nach Aufwand) oder Pauschalgebühren.

Bei uns ist es ganz einfach: Für eine Prüfung eines privaten Immobilienkaufvertrags vereinbaren wir mit unseren Mandanten stets ein Pauschalhonorar von 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Ganz ohne versteckte Kosten und mit individueller schriftlicher Stellungnahme und nach Bedarf telefonischer Nachbesprechung. Weitere Informationen zum Umfang der Immobilienkaufvertragsprüfung finden Sie hier.

Gerne hören wir von Ihnen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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