Zermürbungstaktik der Arbeitgeber: ein fieser Kündigungstrick!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Sie glauben nicht, mit welchen Methoden man Arbeitnehmer zermürbt, sie bei der Arbeit solange madig macht, bis sie Fehler begehen, krank werden oder entnervt von selbst kündigen! Man nennt sie Zermürbungstaktiken, und sie sind im Standardrepertoire der fiesesten Arbeitgebertricks. Arbeitsrechtler Bredereck entlarvt einige der häufigsten Praktiken.

Wie funktioniert eine Zermürbungstaktik?

Das Prinzip der Zermürbungstaktik ist immer gleich: Die Schwächen eines Arbeitnehmers zu erkennen und ihn dort solange zu treffen, bis der Stress den gewünschten Effekt verursacht, beispielsweise Fehler bei der Arbeit oder häufige Phasen der Erkrankung. 

So provoziert der Arbeitgeber im Verborgenen einen Kündigungsgrund – mitunter einen so sattelfesten, dass er damit die Chancen einer Kündigungsschutzklage deutlich reduziert.

Welche Zermürbungstaktiken gibt es?

Mitfühlende, sensible Arbeitnehmer zermürbt man beispielsweise, indem man ihnen Aufgaben zuteilt, bei denen sie viel menschliches Leid erleben müssen, etwa in einer Notaufnahme im Krankenhaus oder im häuslichen Pflegedienst. 

Oder man lässt sie mit einem mobbenden Kollegen zusammenarbeiten oder versetzt ihn in eine Abteilung mit einem Vorgesetzten, der kalt herumkommandiert und emotional unnahbar ist. Es dauert nicht lange, dann ist der Mitarbeiter zermürbt und der Kündigungsgrund auf dem Silbertablett.

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen diese Methoden wehren?

Man sollte sich möglichst früh Hilfe holen, anwaltlich-juristische und gegebenenfalls auch psychologische. Arbeitsrechtler kennen (Gegen-)Strategien, mit denen man einer Kündigung vorbeugen beziehungsweise die Grundlage für eine hohe Abfindung legen kann. 

Oft heißt das: Fehler früh erkennen und vermeiden, gegebenenfalls Beweise sammeln und Regeln des Arbeitgebers peinlich genau einhalten. Liegt die Kündigung dann doch im Briefkasten, sollte man noch am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen – und die Aussichten auf eine Abfindung!

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