Zierhut IP RAe/Earnest Sewn GmbH mahnen unzulässige Verwendung des Begriffes „Acryl“ auf eBay ab

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Die Zierhut IP Rechtsanwälte mahnen für die Earnest Sewn GmbH die unzulässige Verwendung des Begriffes „Acryl“ beim Verkauf von Kleidung ab. Die Verwendung der Bezeichnung „Acryl“ soll einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung bedeuten. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € gefordert.

Wir berichteten bereits über Abmahnungen der Zierhut IP Rechtsanwälte für andere. So ging es z. B. in dem folgenden Fall um die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zierhut-ip-mahnt-i-a-v-dw-folienservice-ug-fehlende-registrierung-nach-verpackungsgesetz-ab_152417.html

Des Weiteren berichteten wir ebenso über Abmahnungen der Kanzlei FAREDS für Herrn Durstewitz bezüglich von Verstößen gegen die Textilvorschriften. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-fareds-mahnt-fuer-herrn-durstewitz-wegen-verstoessen-gegen-textilkennzeichenvorschriften-ab_151990.html

Wie ist vorzugehen bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Sie sollten auf eine Abmahnung zügig reagieren und eine Reaktion nicht verschleppen, da ansonsten ein sog einstweiliges Verfügungsverfahren droht. Dies findet wegen der Dringlichkeit oftmals ohne eine mündliche Verhandlung statt. Falls ein Beschluss in diesem Verfahren ergeht, dann drohen Ihnen bei Unterliegen die Gerichts- und Anwaltskosten für die Gegenseite, dabei sind die Kosten für die Abmahnung nicht mit einberechnet.

Deshalb sollten die vorgeworfenen wettbewerbsrechtlichen Verstöße genau geprüft werden. Jedoch sollten Sie nicht übereilt eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und nicht den geforderten Geldbetrag ohne vorherige Prüfung bezahlen.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei findet auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts statt. In diesen Rechtsgebieten verfügen wir über Erfahrungen aus mehr als 10.000 Abmahnungen. Wir stehen unseren Mandanten deutschlandweit zur Verfügung.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche-, markenrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann

- Rufen Sie uns gerne an.

- Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Rückrufnummer und senden uns als Anhang Ihre Abmahnung zu.

- Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular von anwalt.de und hinterlegen Sie bitte eine Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme.

Ihr Lars Hämmerling

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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