Zugriff auf Facebook-Account nach Hacking durch Kanzlei AdvoAdvice wiedererlangt

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einem Betroffenen aus der Nähe von Aachen erfolgreich der Reaktivierung seines Facebook-Accounts helfen. Dieser wurde nach einem Hack von Facebook endgültig „deaktiviert“, obwohl der Betroffene zuvor selbst tätig wurde und versuchte wieder Zugang zu seinem gehackten Konto zu erlangen.

Keinen Zugriff auf über 1.200 Follower

Am 22.08.2022 meldete sich ein Betroffener aus NRW in der Kanzlei AdvoAdvice, da sein Facebook Account von einer dritten, ihm unbekannten Person, am 20.07.2022 gehackt wurde. Diese Person hatte wohl zunächst seine Email-Adresse gehackt, worüber sich anschließend Zugriff auf den Facebook Account des Betroffenen verschafft wurde.

Der Betroffene, der zu diesem Zeitpunkt auf seiner Fotografie-Seite bereits 1.200 Follower hatte, hatte durch den Hack nun keinerlei Zugriff mehr auf sein Profil. Ferner wurden von den Hackern Freundschaftsanfragen bestätigt und Videos hochgeladen.

Der Betroffene versuchte daher bereits rund um den 20.07.2022 wieder Zugang zu seinem Konto zu erlangen, indem er die Anweisungen auf Facebooks Website unter https://www.facebook.com/hacked befolgte. Dies verlief jedoch ohne Erfolg. Zwar gelang es dem Betroffenen noch das Passwort zu ändern. Trotzdem wurde das Profil dann einer Prüfung unterzogen und trotz Widerspruch endgültig deaktiviert.

Bemühungen zur Freischaltung erfolglos

Der Betroffene hatte die von Facebook ausgestellten Hilfsmittel auf deren Homepage genutzt, um die Freischaltung seines Accounts zu erreichen. Ebenfalls lud er zur Identifikation Fotos von seinem Personalausweis hoch und kontaktierte Facebook mit der Bitte um Wiederherstellung seines Kontos.

Da jedoch all diese Versuche scheiterten und keine Reaktion von Facebook erfolgte, stellte der Betroffene anschließend Strafanzeige bei der Polizei. Zudem beauftragte er die Kanzlei AdvoAdvice sich um den Sachverhalt zu kümmern.

Wie konnte der Zugriff auf den Account wiedererlangt werden?

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser kontaktierte mit Schreiben vom 24.08.2022 die Meta Platforms Ireland als Betreiberin von Facebook. Er wies zunächst darauf hin, dass bereits mehrere Freischaltversuche durch den Betroffenen vorgenommen wurden, die jedoch alle scheiterten und dass das Profil letztendlich trotz Widerspruch endgültig deaktiviert wurde. Zudem wurde verdeutlicht, dass keine sinnvolle Reaktion des Facebook Supports auf die Versuche des Betroffenen erfolgte, obwohl der Betroffene den Support per Email kontaktierte. Das Problem, dass ein illegaler Kontozugriff erfolgte, war Facebook somit offenkundig bekannt.

Insofern legte Dr. Rohrmoser Widerspruch gegen die Sperre ein. Außerdem forderte er Facebook dazu auf, dem Betroffenen unverzüglich den alleinigen Zugang zu seinem Profil zu gewähren und dieses zu reaktivieren, in dem Facebook den entsprechenden Zugangscode direkt und ausschließlich dem Betroffenen zur Verfügung stellen sollte.

Rechtlich argumentierte Dr. Rohrmoser mit dem Umstand, dass die Betroffene einen Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk mit Facebook bzw. der Meta Platforms Ireland Ltd. habe. Aus diesem Vertrag ergibt sich ein Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil.

Auf dieses Schreiben reagierte Facebook zunächst lediglich mit einer Standardmail. Erst nach einigen Kontaktversuchen wurde der Zugang Ende September wieder eingeräumt.

Was können Betroffene eines Hacks tun?

Sofern jemand selbst von einem Hack bei Facebook betroffen ist, sollten zunächst die normalen Optionen durchgearbeitet werden, die Facebook bzw. Meta zur Verfügung stellt. Dazu gehört unter anderem das Passwort zurücksetzen, der Versuch die Email-Adresse zu ändern und einen Freischalt-Code anzufordern. Auch die Anweisungen unter https://www.facebook.com/hacked sollten durchprobiert werden. Zudem kann Facebook auch per Email über die im Impressum auffindbare Adresse auf deutsch kontaktiert und zur Freigabe des Profils aufgefordert werden.

Leider führen diese Wege nur manchmal zum Erfolg. Um einen etwaigen Rechtsstreit vorzubereiten sollten daher auch Beweise gesichert werden. Das bedeutet konkret:

  • Emails von Facebook zu dem Vorgang aufbewahren
  • Eigene Emails an Facebook aufbewahren
  • Screenshots von möglichen Posts der Hacker machen
  • Weitere Auffälligkeiten notieren und speichern

Mit diesen Mitteln können die Rechte der betroffenen Personen in der Folge leichter durchgesetzt werden. Rechtsanwälten gelingt es insofern nach unserer Erfahrung häufiger, eine sinnvolle Antwort des Supports von Facebook zu erhalten und den Profilzugriff wieder erlangen zu können.

Im ersten Monat nach Kenntnisnahme des Hacks ist zudem ein sog. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich, in welchem Meta per Eilverfahren dazu verpflichtet werden kann, den Zugang wieder einzuräumen. Hierfür sollte jedoch dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Wege die dazu führen können, den eigenen Account nach einem Hacking-Angriff zurückzuerlangen. Sowohl eigene Schritte können dabei erfolgreich sein, wie auch anwaltliche Schritte. Es gilt hierbei aber das Motto „schnelles Handeln hilft“.

Der zuständige Partner und Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser war bislang in über 50 Vorgängen tätig, um betroffenen Personen ihre gehackten Accounts wieder freischalten zu lassen. Dabei waren sowohl außergerichtliche wie auch gerichtliche Vorgehensweisen erfolgsversprechend.

Wenn auch Ihr Konto gehackt wurde und Sie keinen Zugriff auf Ihr Konto mehr erhalten, können Sie sich gerne unter 030 / 921 000 30 oder info@advoadvice.de melden.




Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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