Zusicherung einer zusätzlichen Stelle zur Ausbildung bei der Polizei gesichert

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Unsere Mandantin wurde im Einstellungsverfahren bei der Polizei Hamburg für die Ausbildung (polizeiinternes Akademie-Studium) abgelehnt aus mutmaßlichen gesundheitlichen Eignungsgründen. 

Da der Beruf ihr Traum ist, kam sie zur Rechtsanwältin Iris Schuback in die Beratung. Es wurden mehrere rechtliche Fehler von der Fachanwältin Schuback identifiziert und rechtlich substantiiert in einem Eilverfahren. So wurden Fehler insbesondere der einstellenden Stelle, durch Verfahrensfehler in der Anwendung der amtsärztlichen Gutachtenerstellung und Folgeentscheidung bei der Ablehnung durch die Polizeipersonalverwaltung, anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung identifiziert und moniert und wegen der Dringlichkeit zum Oktober 2023 hin neben dem Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung zugleich auch das gerichtliche Eilverfahren von der Kanzlei Schuback geführt.

Die Polizeiverwaltung wollte sodann im Rahmen des Widerspruchs- und Eilverfahrens zwar eine eventuelle Berücksichtigung als Bewerbung zum nächsten Jahr 2024 in Aussicht stellen nach neuer amtsärztlicher Beurteilung. Auch hierzu wurde rechtlich von der Kanzlei Schuback erfolgreich als „unangemessen zu spät“ gestritten im Eilverfahren. 

In der Folge hat die Polizeiverwaltung mit den Monierungen nun eine schriftliche Zusicherung im Eilverfahren erteilt für eine Einstellungsmöglichkeit für den Einstellungsbeginn in diesem Jahr noch, für die sie sich eine weitere Vakanz vom Senat hat genehmigen lassen durch dieses Verfahren der Kanzlei Schuback, wenn die Neubeurteilung der gesundheitlichen Eignung darin dann positiv ausgehen wird. 


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