Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Arbeitnehmer können trotz Freiwilligkeitsklausel Anspruch auf Weihnachtsgeld haben

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn im Arbeitsvertrag eine Zahlung von Weihnachtsgratifikationen als freiwillige, nicht verpflichtende Leistung des Arbeitgebers erwähnt wird, kann dennoch ein rechtlicher Anspruch darauf bestehen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Angestellter bereits von 2002 - 2007 jährlich Weihnachtsgeld in Höhe eines zusätzlichen Bruttogehalts bezogen, im Jahr 2008 unterblieb die Zahlung. Der Arbeitnehmer forderte diese von seinem Arbeitgeber ein, der dies unter Verweis auf den Arbeitsvertrag ablehnte. Darin war folgender Passus enthalten: „Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.”

Der Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht und bekam dort Recht, das Landesarbeitsgericht wies die Klage nach Berufung des Arbeitgebers ab. Das Bundesarbeitsgericht hingegen gab dem Arbeitnehmer Recht und urteilte, der Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag sei missverständlich. Eine Freiwilligkeitsklausel müsse klar als solche verständlich sein.

(BAG, Urteil v. 08.12.2010, Az.: 10 AZR 671/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: