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Bahnstreik – Was können Reisende tun?

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Die Lokführergewerkschaft GDL hat das Zugpersonal der Deutschen Bahn erneut zum Streik aufgerufen. Im Personenverkehr soll der Streik von Mittwoch, 2 Uhr nachts bis Donnerstag, 21 Uhr dauern. Ganze 43 Stunden würden bundesweit kaum noch Personenzüge der Deutschen Bahn fahren. Den Güterverkehr will die GDL zudem bereits von Dienstag, 15 Uhr bis Freitag, 9 Uhr für 66 Stunden bestreiken. Auch das hat bereits Auswirkungen auf den Personenverkehr. Was können Bahnreisende tun?

Ersatz-Fahrplan beachten

Reisende sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihr Zug zum angekündigten Zeitpunkt abfährt, nur weil die Abfahrtszeit nicht im Streikzeitraum liegt. Die Bahn ändert vor dem Streik nämlich den regulären Fahrplan durch einen Ersatz-Fahrplan. Das soll verhindern, dass ein Zug, der zu Streikbeginn noch unterwegs ist, sein Ziel nicht mehr erreicht. Ein planmäßig abfahrender ICE von Hamburg nach München, der sich kurz vor Streikbeginn erst in Göttingen befindet, müsste nämlich dort für die Streikdauer zwangsweise halten. Reisende würden ohne diese Maßnahme auf halber Strecke stranden – noch dazu um 2 Uhr nachts. Außerdem müsste die Bahn ohne den Ersatz-Fahrplan zahlreiche Züge nach Streikende erst wieder zu ihrem vorgesehenen Abfahrtsort bringen, was den Zeitplan wiederum erheblich durcheinanderbringen würde. 

Die Bahn hat bereits einen Ersatz-Fahrplan für Dienstagnachmittag angekündigt. Aus diesem geht hervor, welche Züge während des Streiks verkehren und welche ausfallen. Informationen zum Fahrplan erfahren Reisende laut Bahn auf der Internetseite www.bahn.de/aktuell, ihrem Facebookauftritt de-de.facebook.com/dbbahn, mittels der App DB Navigator oder unter den Telefonnummern 0180 6 99 66 33 (20 ct/Anruf Festnetz, max. 60 ct/Anruf Mobil) und der kostenlosen Servicenummer 08000 99 66 33.

Ticket kostenlos zurückgeben

Reisende, deren Zugfahrt streikbedingt entfällt oder sich am Ankunftsort voraussichtlich mehr als 60 Minuten verspätet, können ihr Zugticket zurückgeben. Die Bahn erstattet kostenfrei den Preis der Fahrkarte. Kunden sollen dazu das Fahrgastrechte-Formular nutzen, das es am Schalter oder hier gibt: www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml
Informationen zur Rückgabe von Online-Tickets gibt es hier: www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml

Nächsten Zug nehmen

Fahrgäste können mit ihrem Ticket ab einer voraussichtlichen Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort auch den nächsten Zug nehmen. Dabei darf es sich auch um einen höherwertigen Zug handeln. Reisende, die dadurch einen Fernzug mit einem Nahverkehrsticket nutzen, müssen dabei zunächst eine Zuzahlung leisten, können sich die Kosten später allerdings zurückholen. Generell von der zuzahlungsfreien Nutzung eines anderen Zuges ausgenommen sind Besitzer von folgenden Tickets mit Ermäßigungen: Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets.

Hotel und Taxi nur in besonderen Fällen

Kosten für ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi übernimmt die Bahn nur, wenn die Verspätung am Ankunftsort mindestens 60 Minuten beträgt und die Ankunftszeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr liegt. Dabei werden maximal 80,00 Euro erstattet. Bei Hotelkosten kommt es darauf an, dass die Unterbrechung der Fahrt eine Übernachtung notwendig machte und eine Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar war. Die Bahn hat dabei die Möglichkeit, Verkehrsmittel und Hotel zur Verfügung zu stellen. Dies hat Vorrang vor einer selbst organsierten Weiterfahrt oder Unterkunft.

Rückerstattung bei Verspätung

Eine Rückerstattung gibt es auch bei streikbedingten Verspätungen. Den Aufpreis für den ICE Sprinter gibt es bereits ab 30 Minuten Verspätung zurück. Abgesehen davon muss bei einer normalen Fahrkarte die Verspätung mindestens 60 Minuten am Zielort betragen, dann gibt es 25 Prozent vom Ticketpreis für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Bei Zeitkarten wie Monats- oder Wochenkarten gibt es pauschale Entschädigungen. Im Nahverkehr sind es 1,50 Euro für die 2. Klasse und 2,25 Euro für die 1. Klasse. Bei Zeitkarten für den Fernverkehr gibt es in der 2. Klasse 5,00 Euro, in der 1.Klasse sind es 7,50 Euro. Kunden mit einer Bahncard 100 erhalten 10,00 Euro (2. Klasse) bzw. 15,00 Euro (1. Klasse). Damit die Entschädigungssumme ausgezahlt wird, muss sie mindestens 4,00 Euro betragen. Durch mehrere Verspätungen entstandene Entschädigungsansprüche lassen sich allerdings sammeln, um auf diese Mindestsumme zu kommen.

Tarifeinheitsgesetz naht

Der Streik ist bereits der siebte im seit Sommer letzten Jahres laufenden Tarifstreit zwischen DB und GDL. Die Zeit drängt dabei die GDL, eine Einigung zu erzielen. Grund ist das voraussichtlich im Juli in Kraft tretende Tarifeinheitsgesetz. Die GDL hat zwar angekündigt, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen. Es ist aber unklar, ob, wann und wie das Bundesverfassungsgericht über diese entscheidet. Durch das Gesetz könnte die GDL, wenn überhaupt, nur noch Tarifverträge für Lokführer und nicht mehr für das Zugpersonal abschließen. Das könnte nur noch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Denkbar ist aber auch, dass die GDL überhaupt keine Möglichkeit mehr hat, eigenständige Tarifverträge auszuhandeln.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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