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Fristlose Kündigung bei bekanntem Verstoß gegen Reisekostenordnung

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer als Arbeitnehmer mehrere Male gegen die Reisekostenordnung verstößt, die bei seinem Arbeitgeber üblich ist, kann fristlos gekündigt werden. Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 7 Ca 10541/09) und wies die Klage eine Mannes zurück, der als Sicherheitsmitarbeiter bei einer Spedition gearbeitet hatte.

Der Mitarbeiter der Frankfurter Spedition wohnte in Rheinland-Pfalz. Sein Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück betrug rund 250 Kilometer. Für diese Fahrten gab es von seinem Arbeitgeber keine Kostenerstattung. Obwohl er dies wusste, stellte er seinem Arbeitgeber mehrfach unberechtigt Abrechnungen über vermeintliche Dienstfahrten von seinem Wohnort aus. Nachdem die Spedition dies genauer überprüfte, stellte sich heraus, dass der Mann mindestens etwa 900 Euro unberechtigterweise an Benzingeld erhielt. Dies hatte die Kündigung zur Folge.

Diese Kündigung erfolgte nun nach Einschätzung des Arbeitsgerichtes Frankfurt zu Recht. Dem Urteil zufolge gab es mehrfache Hinweise an den Mitarbeiter, was die Regelungen der Reisekosten bei der Spedition betrifft. Wenn sich nun ein Mitarbeiter partout nicht daran halte und für einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden sorge, müsse er von der Firma auch nicht weiterbeschäftigt werden.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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