1.087 Anwälte für BAföG | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich BAföG bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
Kanzlei Dieter Floren, Haldesdorfer Str. 133k, 22179 Hamburg 6722.5361499374 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich BAföG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Floren ist ganz klar zu empfehlen, ich habe seine Hilfe im Arbeitsrecht in Anspruch genommen! Eine einfache … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Armbruster
gut
Rechtsanwalt Jörg Armbruster
Kanzlei Born & Armbruster GbR, Bahnhofstr. 18, 69469 Weinheim 6855.9289330245 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich BAföG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Armbruster
aus 10 Bewertungen Ein Rechtsanwalt mit extrem hoher Fachkompetenz. Mit sehr guter Beratung, schnellen Rückmeldung und hoher Empathie … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich BAföG steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Geiß
sehr gut
Kanzlei Bianca Geiß, Manetstraße 85, 13053 Berlin 6978.6749347013 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Geiß unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich BAföG
aus 17 Bewertungen Frau Geiß hat mir mit ihrer Hilfe bei Seite gestanden! 2 Probleme, 2 Erfolge! Es ist schon besser sich in die Hände … (05.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Stüer
Rechtsanwältin Christine Stüer
Kanzlei Stüer, Frankfurter Str. 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Stüer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um BAföG
aus 8 Bewertungen Ich stehe mit Frau RAin Christine Stüer in Kontakt. (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Kanzlei Kerstin Schmid, Fehlingstr. 23, 47877 Willich 6629.5669167222 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schmid – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich BAföG

Rechtstipps von Anwälten zum Thema BAföG

Fragen und Antworten

  • BAföG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema BAföG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema BAföG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • BAföG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit BAföG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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§ 3 Abs. 1 SGB I räumt jedem das soziale Recht auf eine individuelle Förderung seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung ein, wenn ihm hierfür die erforderlichen Mittel fehlen.

Dies wird durch die Ausbildungsförderung des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht, da durch diese Sozialleistung Menschen die Möglichkeit gegeben wird, eine angemessene Ausbildung zu erwerben. Auch bei finanziell schwach Gestellten soll dadurch die Chancengleichheit bei der Ausbildung gewährleistet und die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen sichergestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von BAföG-Leistungen ist der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung gemäß § 2 BAföG, wie z.B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Abendschulen, Hochschulen etc. Vorrangig wird die Erstausbildung und nur in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung gefördert.

Weitere Voraussetzung für Leistungen nach dem BAföG ist die Bedürftigkeit des Auszubildenden, der die Kosten für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen bzw. Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern decken kann. Die BAföG-Leistungen werden während der Ausbildungsdauer einschließlich eventuell unterrichtsfreier Zeiten gezahlt. Zuständig sind die BAföG-Ämter, die meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder auch bei den Studentenwerken eingerichtet sind.

Das BAföG wird bei Schülern als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Studenten an höheren Fachschulen (Berufsfachschulen, Fachhochschulen), Akademien und Hochschulen dagegen nur noch zu 50 % als rückzahlungsfreier Zuschuss und zu 50 % als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Bewilligungszeiträume ab dem 01.10.2002 ist die Gesamtdarlehensbelastung auf 10.000 € begrenzt. Damit sollen einkommensschwache Studienanfänger bei Höchstförderung nicht durch eine unübersehbare Schuldenlast davon abgehalten werden, BAföG zu beantragen. Die Dauer des Bezugs ist zeitlich auf Förderungshöchstgrenzen, bezogen auf die Art der Ausbildung, begrenzt. Mit dem sogenannten „Meister–BAföG „ werden nicht akademische Aufstiegsfortbildungen z.B. zum Industrie- oder Handwerksmeister nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert.

Besonderer Vorteil: Die BAföG-Leistungen sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 11 EStG.

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