(Neuer) Partner will keinen Anwalt nehmen - was tun?

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Menschen neigen dazu, Probleme aufzuschieben und hoffen, dass sich Lösungen von selbst ergeben. Die Zeit wird es schon richten, irgendwie. Trennt sich zum Beispiel ein verheiratetes Paar, und ein Partner tritt danach in eine neue Lebensgemeinschaft ein, sind die Ex-Partner oft wirtschaftlich (über gemeinsame Kredite, Zugewinnausgleichsraten), emotional (Umgangsrecht gemeinsamer Kinder) oder in Mischformen (Unterhalt) noch miteinander verbunden. Die neuen Partner beobachten nun oft, dass ihr neuer Freund oder ihre neue Freundin sich vom Ex allzu sehr geißeln lässt mit Forderungen, die weit über das hinaus gehen, was rechtlich möglich und nötig wäre. Die Entscheidung, sich mit einem Anwalt zur Wehr zu setzen, scheuen sie jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Was tun?

Vergangenheitsbewältigung als Perspektive

Wer in einer neuen Beziehung lebt und ihr eine Perspektive geben möchte, sollte den Ballast der früheren Beziehung in jeder Hinsicht hinter sich lassen. Manchmal ist das jedoch nicht so einfach.

Sind die Scheidungsfolgen einer früheren Ehe nicht geregelt, kann es immer sein, dass sich Dinge so verfestigen, dass diese keiner für beide Beteiligten angemessenen Regelung mehr zugänglich sind. Wer seine Probleme hingegen aktiv angeht, hat weitaus bessere Chancen und schafft die Voraussetzungen, seine Vergangenheit zu bewältigen und der neuen Partnerschaft die Perspektive zu geben, die ein neuer Partner erwartet.

Sonderfall: Wenn der neue Partner die Scheidung aufschiebt

Hat Ihr neuer Partner sich unweigerlich getrennt, sollte er die Scheidung beantragen und seine Ehe auch formal auflösen. In einem Scheidungsverfahren ist es strategisch immer günstig, die Initiative zu ergreifen. Wer die Initiative ergreift, bestimmt die Richtung und veranlasst die Gegenseite, darauf zu reagieren. So hat man es in der Hand, Vorschläge zu unterbreiten, nach denen man seine eheliche Lebensgemeinschaft abwickeln möchte.

Wartet Ihr Partner hingegen ab, bis sein/e Ex die Initiative ergreift, vergeht womöglich unnötige Zeit. Wenn einer auf den anderen wartet, gibt es nie ein Ergebnis. Sie leben immer im Zustand der Ungewissheit. Sie vermeiden das Gefühl der Furcht, die Gegenseite könnte plötzlich überraschend losmarschieren, indem Sie die Initiative ergreifen.

Mehrheitsfall: Wenn der neue Partner sich beim Unterhalt zu billig verkauft

In Deutschland haben wir ein umsichtiges Unterhaltsrecht, das Bedürftigkeit der einen und Leistungsfähigkeit der anderen auszutarieren sucht. Das perfekte und fairste Gesetzesbuch gibt es unter irdischem Himmel jedoch nicht, und so fühlen sich beispielsweise Patchwork-Familien oft benachteiligt.

Im Grunde trifft der Nachteil zunächst nur die Finanzen des geschiedenen Partners; dann, wenn er seinen Anteil am Kindesunterhalt korrekt überweist, obwohl er den Eindruck hat, dass seine Ex-Partner/in ggf. mit neuem Freund in dessen Haus diesen gar nicht nötig hat. Der Nachteil weitet sich auf die neue Familie aus, sobald in der neuen Beziehung ebenfalls Nachwuchs ins Haus steht, der Familienunterhalt jedoch aus den genannten Gründen nicht so ausfällt, wie sich das auch der neue Partner/die neue Partnerin das vorgestellt hat.

Warum wollen manche Leute keinen Anwalt nehmen?

Ein naheliegender Grund liegt auf der Hand – geht es um Kindesunterhalt und man würde die Hand gegen die das Kind rechtlich vertretende Person erheben, fühlt es sich so an, als ob man gegen sein eigen Fleisch und Blut klagt. Das wollen viele nicht.

Aber auch wenn es zum Beispiel um Ehegattenunterhalt ohne Kindesbezug geht, nehmen viele es einfach hin, dass die Zahlungssituation so ist, wie sie ist. Hier können Vorbedenken gegen Anwälte bestehen, wie zum Beispiel:

  • „Man hat noch nicht einmal die Tür aufgemacht, und zahlt schon 250 EUR!“
  • „Sobald die Vollmacht unterschrieben ist, habe ich die Box der Pandora geöffnet und die Kosten steigen ins Unermessliche!“
  • „Noch schlimmer: Es wird abgerechnet und immer weiter prozessiert, und am Ende bekommt die Gegenseite Recht, deren Anwaltskosten und Gerichtskosten man dann tragen muss!“
  • „Anwälte gefallen sich nur selbst und reden schnell und mit allerhand Latein, wo ich nur Bahnhof verstehe.“
  • „Anwälte haben so viele Mandanten, dass man ewig auf einen Termin für ein Update wartet und die Streitsumme im Warten verstreicht bzw. laufend weitergezahlt werden muss.“

Aber auch die scheinbare Übermacht eines Verfahrensgegners wie dem Jugendamt könnte einen dazu verleiten, die Flinte sinnbildlich nicht nur ins Korn zu werfen, sondern sie zur Betrachtung ihrer Tüchtigkeit nicht einmal vorher aus dem Kornhaufen hervorgeholt zu haben.

Angst vorm Anwalt bei iurFRIEND ist unbegründet

Um den Vorurteilen gegen Kollegen und Berufsvertreter entgegenzutreten, seien Ihnen und Ihrem Partner, wenn er dies liest, Grundsätze unserer Arbeit im Familienrecht einmal näher erläutert:


Bedenken Ihres PartnersFaktencheck iurFRIEND

„Man hat noch nicht einmal die Tür aufgemacht, und zahlt schon 250 EUR!“

Sie zahlen weder für das Türöffnen noch für jegliche Nachrichten, die Sie über diesen Weg hier mit uns austauschen, auch nur 1 Cent. Bevor Sie irgendetwas zahlen, müssten Sie nämlich vorher eine anwaltliche Vollmacht, eine Vergütungsvereinbarung oder sonstige Übereinkunft unterschrieben haben. Ggf. haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, mit der ein Anwalt vorab eine Kostenübernahme vereinbaren kann.

„Sobald die Vollmacht unterschrieben ist, habe ich die Box der Pandora geöffnet und die Kosten steigen ins Unermessliche!“

Unterschreiben Sie eine anwaltliche Vollmacht, stellen Sie dem Anwalt keinen Freibrief aus. Bevor irgendetwas unternommen wird, erfolgt in so sensiblen Bereichen wie dem Familienrecht immer eine Absprache mit Ihnen. Der Anwalt nimmt nach Maßgabe von Recht und Gesetz Ihre Interessen wahr und hat alles zu unterlassen, was Ihren Interessen nicht entspricht. Auf diese Weise bleiben auch die Kosten im Rahmen.

„Noch schlimmer: Es wird abgerechnet und immer weiter prozessiert, und am Ende bekommt die Gegenseite Recht, deren Anwaltskosten und Gerichtskosten man dann tragen muss!“

Dem lässt sich sofort einen Riegel vorschieben, und zwar indem wir Ihnen (und das kommt häufig vor, in etwa 50% der Anfragen) klipp und klar sagen, wenn und dass ein Anspruch nicht besteht oder nur unter mehr Mitteln durchzusetzen ist, als Sie dafür ausgeben würden. Wir möchten keine Enttäuschung auf Seiten unserer Mandanten, mit der wir von Anfang an hätten rechnen müssen.

„Anwälte gefallen sich nur selbst und reden schnell und mit allerhand Latein, wo ich nur Bahnhof verstehe.“

So etwas gibt es, keine Frage. Man sollte auch als Anwalt versuchen, die Perspektive des Gegenübers einzunehmen und einem Mechaniker einen rechtlichen Zusammenhang anders erklären als einem Soziologen – ohne dass irgendein Verständnisunterschied zwischen beiden besteht. Deswegen fragen wir manchmal auch nach Ihrem Beruf und erklären die Dinge so, dass Sie sie ganz sicher verstehen. Darüber hinaus finden Sie mittlerweile über 175 kostenlose Rechtstipps von mir auf anwalt.de, in denen Sie vieles noch einmal nachlesen können.

„Anwälte haben so viele Mandanten, dass man ewig auf einen Termin für ein Update wartet und die Streitsumme im Warten verstreicht bzw. laufend weitergezahlt werden muss.“

Ja, wahrscheinlich wäre Ihr Partner nicht der einzige Mandant, das stimmt. Seien Sie sich aber sicher, dass wir die wichtigen Dinge zuerst erledigen für Sie. Zum Beispiel, wenn Sie rückständigen Unterhalt fordern, setzen wir die Gegenseite als erstes in Verzug – das bedeutet, dass, wenn später ein Anspruch gerichtlich bestätigt wird, dieser von diesem frühen Tage im Mandat an rückwirkend beglichen werden muss. Auch wenn Sie für ein Update zwischendrin etwas gewartet haben.

"Das Jugendamt ist zu mächtig, dagegen kommt niemand an!"

Ob Sie obiges beim Jugendamt Ihrer Stadt so vorfinden, sei einmal dahingestellt. Besonders aber, wenn Sie das Jugendamt als Gegner haben, sollten Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, da sich ein Anwalt in der rechtlichen Tiefe besser auskennt als mithin jeder andere Verfahrensbeteiligte dahin.

Damit haben Sie zumindest einen Einblick in unseren Arbeitsethos sowie in praktische Fragen bekommen. Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

Alles in allem

Der neue Partner kommt jeder Forderung seines geschiedenen Ex-Partners nach, ohne sich anwaltlich zu wehren? Sie können ihm oder ihr helfen! Ist Ihr Partner zum jetzigen Zeitpunkt noch außerstande, selbst sein Problem einem Anwalt zu schildern, können auch Sie das tun. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung helfen wir Ihnen gerne weiter – es kommt Ihnen selbst zu Gute. Sollen die Rechte des Partners vertreten, ggf. unter Zuhilfenahme staatlicher Kostenzuschüsse, muss er dann spätestens selbst aktiv werden. Bis dahin können jedoch Sie als Partner die Sache in die Hand nehmen und eine Vorrecherche durchführen.

Nehmen Sie über das untenstehende Kontaktformular gern Kontakt auf, wir helfen Ihnen zum Beispiel bei folgenden Problemen der Unterhaltsberechnung, wie zum Beispiel, wenn:

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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