50 Anwälte für Bundesverfassungsgericht | Seite 3

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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundesverfassungsgericht

Fragen und Antworten

  • Bundesverfassungsgericht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundesverfassungsgericht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bundesverfassungsgericht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundesverfassungsgericht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundesverfassungsgericht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Bundesverfassungsgericht, abgekürzt BVerfG, besteht seit 1951 und sitzt in der Stadt Karlsruhe. Es wird als oberstes deutsches Gericht und Hüterin der Verfassung bzw. des Grundgesetzes (GG) bezeichnet. Durch Europäische Union und Europarecht hat sich die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes etwas gewandelt. Das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bzw. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Bundesverfassungsgericht war bereits Gegenstand mehrerer Entscheidungen.

Das BVerfG ist keine „Superrevisionsinstanz", mit der jedes Urteil oder jeder Beschluss deutscher Gerichte noch einmal überprüft werden könnte. Daher erscheint das Bundesverfassungsgericht auch nicht im sogenannten Instanzenzug von Amtsgericht (AG) bis Bundesgerichtshof (BGH) oder Verwaltungsgericht (VG) bis Verwaltungsgerichtshof (VGH). Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über eine normale Berufung oder Revision, sondern nur in den im Grundgesetz vorgesehenen Fällen.

Dazu gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde, wenn sich jemand in einem Grundrecht verletzt fühlt und Streitigkeiten der Verfassungsorgane wie Organstreit und Bund-Länder-Streit. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht das sog. Normverwerfungsmonopol. Nur das BVerfG darf eine Norm für verfassungswidrig und nichtig erklären. Das erfolgt im Rahmen der Normenkontrollklagen. Will beispielsweise ein Richter am Landgericht ein Bundesgesetz wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit nicht anwenden, hat er das Verfahren auszusetzen und den Fall gemäß Artikel 100 GG dem BVerfG zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen. Unabhängig von der Rechtshängigkeit eines konkreten Gerichtsverfahrens kann das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen feststellen. Auch über Parteiverbote entscheidet ausschließlich das BVerfG.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je 8 Richtern. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit dauert maximal 12 Jahre. Der Präsident und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes wird gemäß § 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) abwechselnd von Bundestag und Bundesrat gewählt.

In beiden BVerfG-Senaten gibt es mehrere Kammern, die zunächst entscheiden, ob eine eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Bei Annahme entscheidet die Kammer selbst über offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden, in anderen Fällen der gesamte Senat. Will ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senates abweichen, trifft das Bundesverfassungsgericht im Plenum mit allen 16 Verfassungsgerichten eine Entscheidung.

(ADS)

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