3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8969536664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Georg Hoffmann
(02.03.2024) Herr Hoffmann war seriös und kurzfristig bereit, meinem Anliegen zu entsprechen. Nach vier Monaten konnte ich so meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank
Anwaltskanzlei Dr. Frank, Grafenberger Allee 356 , 40235 Düsseldorf 6651.1352846235 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank
(02.01.2022) Herr Dr. Frank hat mich sehr gut beraten und betreut. Ich finde Ihn menschlich und fachlich sehr kompetent. Ich war in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Kanzlei Ursula Lindinger, Prinz-Eugen-Str. 6, 94036 Passau 7211.6786258077 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Lindinger gerne zur Verfügung
(26.04.2021) Frau Lindinger hat mich durch meine Scheidung und vorrausgegangenem Gewaltschutzverfahren sehr gut begleitet. Fair und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
sehr gut
Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 29 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Chris Mohr hat mich durch seine hohe fachliche Kompetenz sehr gut zu meinem Anliegen beraten. Die … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
sehr gut
Kanzlei Schlensker, Schwachhauser Heerstr. 112, 28209 Bremen 6677.4403053199 km
KONFLIKTMANAGEMENT PROBLEMLÖSUNGEN KOSTENKONTROLLE
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 38 Bewertungen Frau Schlensker hat mir bei einem Erbrechtsfall mit Vermächtnis in meiner zerstrittenen Familie geholfen. Von der … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Kirchner, Münchner Straße 41, 85221 Dachau 7103.9922132058 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Nickel
sehr gut
Rechtsanwältin Inga Nickel
Drewelow, Ziegler & Nickel - Rechtsanwälte, Wallstraße 1A, 18055 Rostock 6814.1735159734 km
Fachanwältin Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Inga Nickel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 109 Bewertungen Frau Nickel hat unsere Interessen gegenüber einer Kreuzfahrtgesellschaft erfolgreich vertreten. Die gesamte … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Jüngling
Kanzlei Jüngling, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9505097507 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Jüngling
(06.06.2023) sie ist bereit für persönlisches gespraech.
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Ruffing
Rechtsanwalt Knut Ruffing
Anwaltskanzlei Schneider & Ruffing, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4701581825 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Knut Ruffing
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Seidel
Rechtsanwalt Klaus Seidel
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8073892185 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Seidel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erdmann, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3072538323 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Erdmann
aus 18 Bewertungen Dr. Erdmann hat geduldig zugehört, bei Unklarheiten nachgefragt und kompetent geantwortet und uns weitere wichtige … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6825.0083412855 km
Lieber gleich zum Spezialisten, denn …guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick P. de Backer gerne zur Verfügung
aus 79 Bewertungen In 2023, habe ich De Backer engagiert, um eine Altschuld aus der Welt zu schaffen und meinen Deutsche-Kredit Score … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Völker LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Conrad
Rechtsanwalt Carsten Conrad
Anwaltskanzlei Conrad, Konrad-Adenauer-Promenade 18, 35578 Wetzlar 6791.1584411062 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Conrad
(18.04.2022) Sehr angenehmer und kompetenter Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
Kanzlei Dr. Schreiter, Lange Straße 17, 17192 Waren (Müritz) 6877.2476947479 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen In meinem Anliegen, bezüglich der Regelung meiner Nachlassangelegenheiten, wurde ich durch Dr. Schreiter sehr gut … (01.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwältin Anett Raumschüssel
Rechtsanwalts und Steuerkanzlei Anett Raumschüssel, Märzenberg 40, 98544 Zella-Mehlis 6918.9258360223 km
Erfolg kommt nicht von allein. Für Erfolg muss man etwas tun: ich bin bereit dazu für Sie
Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anett Raumschüssel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Rechtsanwalt Stephan Wienecke
Wienecke und Partner mbB, Schandauer Str. 46, 01796 Pirna 7097.8227193054 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wienecke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Schlottmann
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Schlottmann
Rechtsanwaltskanzlei RSL, Nikolaus-Otto-Straße 1, 40721 Hilden 6660.3280451931 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schlottmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 84 Bewertungen Erneut habe ich eine sehr positive Erfahrung mit der Kanzlei und dem Rechstanwalt Herr Schlottmann gemacht. Für eine … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz
Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz
Kanzlei Thomas Fritz, Montenstraße 11, 80639 München 7114.6741655674 km
Ihre Anwälte für (Behindertengerechte-)Testamente und Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(18.09.2023) Die Kanzlei von Herrn Dr. Thomas Fritz hat uns in allen Belangen überzeugt. Sowohl auf fachlicher als auch auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Fusser
Kanzlei Adelaida & Fusser, Sprendlinger Landstraße 5, 63069 Offenbach am Main 6831.419104241 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Arno Fusser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6824.8722698773 km
Lieber gleich zum Spezialisten; denn… guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 87 Bewertungen Sehr kompetente und freundlicher Anwalt Herr de Backer. Von Anfang 100% Vertrauen. Ich kann Herr de Becker nur … (27.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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