3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie van Luijn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie van Luijn
Kanzlei für Arbeits- & Erbrecht in Bielefeld & Blomberg, Wilhelmstraße 9, 33602 Bielefeld 6714.5830392104 km
Ich arbeite mit Menschen mit Leidenschaft, mit Kompetenz, mit Respekt und vor allem immer fair und auf Augenhöhe!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Mediation • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 80 Bewertungen Frau van Luijn hat mich in einem arbeitsrechtlichen Fall vertreten. Sie hat meine Forderungen an den Arbeitgeber … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Krayer
Rechtsanwalt Dr. Matthias Krayer
Krayer | Kröner Rechtsanwälte|Fachanwälte|Notar, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34, 63500 Seligenstadt 6847.4011772756 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Krayer im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
Crombach & Schirmer Rechtsanwälte PartGmbB | Notar, Borkener Str. 65, 48653 Coesfeld 6635.1664102544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
aus 29 Bewertungen Ein sehr netter Anwalt, nimmt sich Zeit und prüft meine Fragen sehr gewissenhaft. Ich würde ihn jedem empfehlen und … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Altenschöpfer
Kanzlei Sabine Altenschöpfer, Barbarossastr. 22, 09112 Chemnitz 7043.3182481555 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Altenschöpfer
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Kühne
sehr gut
Rechtsanwalt Boris Kühne
KÜHNE Rechtsanwälte, Gustav-Adolf-Str. 10, 01219 Dresden 7082.5476339601 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Boris Kühne ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich bin so dankbar, dass Herr Kühne mich anwaltlich vertreten hat und weiterhin auch vertritt. Vom ersten Anruf in der … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter Kanzlei Rothardt-Reiter, Neckargasse 1, 72070 Tübingen 6937.783547147 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Marina Rothardt-Reiter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 40 Bewertungen Nettes Telefonat, leider war die RAin an dem Tag bereits anderweitig eingeplant und konnte den Termin nicht … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carola Eber
Rechtsanwältin Carola Eber
Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Hackenstr. 7, 80331 München 7118.9909181097 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Carola Eber
aus 7 Bewertungen Frau Eber hat mich sehr kompetent und einfühlsam begleitet bzgl. Sorgerecht. Sie hat es auf den Punkt gebracht während … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
Kanzlei Schmitt, Urbanstr. 4, 96047 Bamberg 6975.5310449765 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(10.01.2022) Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. So wie es sein muss.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich Rechtsanwälte und Notare, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken 6622.4424604801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Das Gespräch mit Frau Pillich hat mir sehr in meiner Angelegenheit weiter geholfen. Es war eine sehr schnelle … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032.349030594 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca
aus 56 Bewertungen Lo recomiendo 100% (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Traubergstraße 3, 70186 Stuttgart 6932.5822234175 km
Die Zufriedenheit des Mandanten steht für mich bei der Beratung an erster Stelle
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Hamm
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Hamm überzeugt nicht nur menschlich sondern ist auch fachlich top! (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Günter Luyken
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Stefan Zajic
MMag. Stefan Zajic - Rechtsanwalt in Innsbruck, Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1387721902 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt MMag. Stefan Zajic – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Gaedke
Kanzlei Gaedke, Renteistr. 6-8, 33602 Bielefeld 6714.5159702221 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Natascha Gaedke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klümper
Kanzlei Oliver Klümper, Alte Mainzer Landstraße 32, 64807 Dieburg 6846.8539256514 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Klümper
Profil-Bild Rechtsanwältin Abogada Raquel Cerezo Ramirez
Kanzlei Raquel Cerezo Ramirez, Huntestr. 6-7, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.6004717059 km
Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Abogada Raquel Cerezo Ramirez bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Cerezo kann man mit absolute Sicherheit weiter empfehlen. Sie ist Immer erreichbar. Sehr freundlich und geduldig. … (09.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Tradler
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Tradler
Anwaltskanzlei Tradler, Industriestr. 5, 83395 Freilassing 7224.2341488945 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Franz Tradler gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten und meine Angelegenheiten wurden zeitnah, korrekt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt. (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart 6936.9864134321 km
innovativ | progressiv | effektiv
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Volkwein war sehr schnell und erfolgreich bei meinem Anliegen. Mehr Kompetenz kann ich mir nicht vorstellen. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwälte Leeb & Leeb, Erthalstr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.0841765096 km
Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Leeb bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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