1.466 Anwälte für Fabrikationsfehler | Seite 62

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Rechtsanwalt Andreas Jelden
Kanzlei Jelden - Kanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Ruppmannstr. 33a, 70565 Stuttgart 6930.06204919 km
Wäre die Welt so, wie ich sie mir wünsche, wäre ich arbeitslos.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Jelden unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Fabrikationsfehler
aus 49 Bewertungen Nachdem mir zuvor 4 Kollegen abgesagt hatten, hat Herr Jelden mir spontan Hilfe zugesagt, danke (25.04.2024)
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Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
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"Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels." Antoine de Saint Exupery
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Fabrikationsfehler steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fabrikationsfehler

Fragen und Antworten

  • Fabrikationsfehler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fabrikationsfehler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fabrikationsfehler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fabrikationsfehler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fabrikationsfehler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Unter einem Fabrikationsfehler versteht man einen Fehler eines Produktes, der bei der Herstellung der Sache entsteht. Dieser Fehler ist dem Konstruktionsfehler zeitlich nachgelagert, d.h. er entsteht erst bei der ordnungsgemäßen und detailgetreuen Nachbildung des Produkts anhand der Konstruktion. Er besteht meist nicht bei der gesamten Produktionsserie, sondern nur bei einzelnen Produkten und wird auch als Produktions- oder Fertigungsfehler bezeichnet.

Zu den Fabrikationsfehlern gehören auch die sog. Ausreißer. Darunter versteht man Fabrikationsfehler, die trotz aller zumutbaren Vorkehrungen unvermeidbar sind und für die mangels Verschulden nach Deliktsrecht nicht gehaftet wird. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wird für diese Fehler jedoch verschuldensunabhängig gehaftet.

Grundsätzlich muss der Hersteller aufgrund seiner Fabrikationsverantwortlichkeit für das Endprodukt dafür sorgen, dass der gesamte Produktionsprozess zu einem sicheren Produkt führt und dass keine Fertigungsfehler diese Sicherheit beeinträchtigen. Daher muss der Hersteller Fertigungskontrollen vorsehen, die je nach Produkt und Fertigungsverfahren unterschiedlich sein können. Dazu gehören u.a.:

  • Sichtkontrollen
  • Funktionskontrollen
  • Röntgendurchleuchtungen
  • Ultraschallprüfungen
  • Laboruntersuchungen

Um Fabrikationsfehler zu vermeiden muss der Hersteller sicherstellen, dass die ihm zugelieferten Materialien und Produkte keine die Sicherheit beeinträchtigenden Mängel besitzen und die Fertigungsanlagen regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst werden. Außerdem muss das Personal für die Bedienung der Fertigungsanlagen speziell geschult worden sein, damit das menschliche Versagen bei der Fabrikation der Produkte so gering wie möglich ausfällt.

Für Schäden, die aufgrund von Fabrikationsfehlern entstanden sind, kommt eine Haftung des Herstellers in Betracht:

  • verschuldensabhängig nach dem allgemeinen Deliktsrecht gem. §§ 823 ff. BGB, es gilt die sog. Produzentenhaftung
  • verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz ProdHaftG, es gilt die sog. Produkthaftung

Im Falle eines Schadensersatzanspruchs trägt der Geschädigte die Beweislast, d.h. er muss den Fehler und die dadurch entstandene Rechtsgutsverletzung beweisen, was häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein wird.

(WEI)

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