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Rechtsanwalt & Notar Dr. Dirk Münker
KBM Rechtsanwälte | Notar, Giersstr. 22, 33098 Paderborn 6744.2364115048 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Notar Dr. Dirk Münker für Rechtsfragen rund um den Bereich Forderung
aus 16 Bewertungen Wir hatten aufgrund guter Erfahrung in der Vergangenheit die Dienste des Herrn Münker als Notar in Anspruch genommen, … (17.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Forderung

Fragen und Antworten

  • Forderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Forderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Forderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Forderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Forderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Im juristischen Zusammenhang wird unter Forderung die Einforderung eines Rechtes bzw. die Geltendmachung eines Anspruchs verstanden. Forderungen beruhen auf Schuldverhältnissen, die sich aus Gesetz (gesetzliche Schuldverhältnisse) oder aus individueller Vereinbarung (Vertrag) ergeben können. Damit ist die Forderung aus rechtlicher Sicht ein Zahlungsanspruch oder sonstiger Anspruch gegen einen Schuldner. Der Inhaber einer Forderung wird als Gläubiger bezeichnet; derjenige, gegen den sich eine Forderung richtet, als Schuldner.

Forderungen unterscheiden sich von sachenrechtlichen Ansprüchen dadurch, dass sie auf Personenbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger basieren. Forderungen sind nicht allein dem Zivilrecht vorbehalten, sie existieren auch im öffentlichen Recht (Steuerforderungen, Bußgelder etc.). Die häufigsten Forderungen sind Forderungen auf Zahlung in Geld, z. B. die Forderung eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, die Forderung des Vermieters auf Bezahlung der vereinbarten Miete oder die Forderung eines Arbeitnehmers auf Lohnzahlung bzw. Gehaltszahlung bzw. die Forderung eines Geschädigten gegen den Schädiger auf Zahlung von Schadensersatz.

Forderungen können vom Gläubiger an eine andere Person (natürlich Person oder juristische Person) abgetreten werden, z. B. damit diese Person sich um das Inkasso (Forderungseinzug) kümmert. Unerfüllte Forderungen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Ansprüche können bei Fälligkeit auch gerichtlich geltend gemacht und aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Eine automatische Aufrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen Schuldner und Gläubiger ist auch dann nicht möglich, wenn Schuldner und Gläubiger identisch sind und beide Forderungen nahezu gleichzeitig fällig sind.

Im unternehmerischen Kontext sind Forderungen in Bilanzen als Vermögensgegenstand der Aktiva zu verstehen, denen gesetzlich vorgeschrieben eine eigene Bilanzposition einzuräumen ist. In größeren Unternehmen kommt dem Forderungsmanagement eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, um Debitorenrisiken, also z. B. der Gefahr des Forderungsausfalls wegen Insolvenz etc., zu entgehen.

(LOE)

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