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Forderungseinzug: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

  • 5 Minuten Lesezeit
Forderungseinzug: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Sie haben im Internet bestellte Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt, aber der zu erstattende Kaufpreis lässt auf sich warten. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen sich immer wieder um den Einzug ausstehender Forderungen bemühen.  

Das ist nicht nur lästig, sondern kann im schlimmsten Fall auch zu finanziellen Problemen führen. Wie können Sie einen Schuldner zur Zahlung bewegen? Wann ist die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll? Welche Kosten fallen dabei an?  

Umgang mit ausstehenden Forderungen: Welche Optionen gibt es? 

Mahnungen zur Zahlungsaufforderung 

Der Zahlungsverzug beginnt, sobald die Zahlungsfrist überschritten wurde. Wurde keine individuelle Frist vereinbart, kann die gesetzliche Frist von 30 Tagen nach Rechnungserhalt greifen nach § 286 Abs. 3 BGB. Wenn der Rechnungsempfänger als Verbraucher gilt, muss die Rechnung auf die 30-Tage-Frist jedoch besonders hinweisen, damit diese anwendbar ist. § 286 BGB enthält zudem weitere Bedingungen für den Verzugseintritt.

Wurde eine Rechnung danach noch nicht beglichen, befindet sich der Schuldner im Verzug. Dieser hat besondere rechtliche Auswirkungen wie die Geltendmachung von Verzugszinsen. Insbesondere können Gläubiger gerichtlich – im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage – gegen Schuldner vorgehen, um die Zahlung zu erwirken. 

Unterstützung beim Forderungseinzug durch Anwalt oder Inkassobüro 

Haben die eigenen Maßnahmen des Gläubigers keine Wirkung oder wollen Sie Ihr Forderungsmanagement grundsätzlich auslagern, kann externe Hilfe in Anspruch genommen werden. Als Gläubiger können Sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihre Forderungen für Sie einzuziehen.  

Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass ein Inkassobüro nur außergerichtlich und im gerichtlichen Mahnverfahren für Sie tätig werden darf. Soll die Forderung mittels Klage geltend gemacht werden, ist hingegen die Beauftragung eines Rechtsanwalts nötig.

Factoring als Alternative zum Forderungseinzug 

Statt die Zahlung mithilfe eines Anwalts oder Inkassounternehmens einzufordern, können Gläubiger ausstehende Forderungen auch verkaufen. Beim sogenannten Factoring kauft ein Dritter die offenen Forderungen und übernimmt beim sogenannten echten Factoring gleichzeitig das Ausfallrisiko. Factoring kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie schnell Liquidität herstellen und sich vor einem Zahlungsausfall schützen möchten. Dabei sind jedoch mehr oder minder hohe Abschläge hinzunehmen, da Forderungskäufer regelmäßig nur einen unter dem Forderungsbetrag liegenden Preis für die Forderung bezahlen.

Wie läuft der Forderungseinzug ab? 

Außergerichtlicher Forderungseinzug 

Ab Beginn des Zahlungsverzugs eines Schuldners können Sie ihn mithilfe von weiteren schriftlichen Zahlungsaufforderungen zum Begleichen seiner Rechnung auffordern. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn Aussicht auf Zahlung besteht. Diese sollten alle relevanten Informationen wie die Höhe des ausstehenden Betrags und die Zahlungsfrist enthalten. Bleiben Ihre eigenen Aufforderungen zur Zahlung wirkungslos, kann die Beauftragung eines externen Dienstleisters helfen. Wird eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung vom Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen versendet, zeigt das bei einigen Schuldnern mehr Wirkung als eine Mahnung des Gläubigers. 

anwalt.de-Tipp: Vorsicht, Forderungen verjähren in der Regel nach einer Frist von drei Jahren, wenn Sie Ihre Ansprüche bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht haben. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Gerichtlicher Forderungseinzug: Mahnverfahren und Klage 

Gerichtliches Mahnverfahren 

Führen die außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen beim Schuldner zu keiner Reaktion, ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens möglich. Wie bereits erwähnt, hemmt dies auch die Verjährung der finanziellen Ansprüche. Für die Eröffnung des Mahnverfahrens muss vonseiten des Gläubigers ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt werden. Dem Schuldner wird dieser dann vom Gericht übermittelt.

Im Idealfall begleicht der Schuldner anschließend die ausstehenden Forderungen. Legt er hingegen Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren. Wollen Sie als Gläubiger Ihre Forderungen dann weiter durchsetzen, müssen Sie die Durchführung des streitigen Verfahrens (Klageverfahren) beantragen. Zeigt der Schuldner nach Erhalt des Mahnbescheids keine Reaktion, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.  

Klageverfahren

Hat das gerichtliche Mahnverfahren weder zur Zahlung der Schulden noch zum Vollstreckungsbescheid geführt, können Sie Klage erheben und Ihre Forderungen durch ein streitiges Verfahren geltend machen. Bei der Verhandlung vor einem Landgericht besteht in diesem Verfahren Anwaltszwang. Das ist insbesondere bei einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro der Fall, also bei einem Streit über mehr als 5.000 Euro. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt während des Gerichtsverfahrens ist unabhängig davon in jedem Fall zu empfehlen, damit alle Fristen und Formalitäten genau eingehalten werden.  

Grundsätzlich ist die Klageerhebung auch anstelle des gerichtlichen Mahnverfahrens möglich. In der Regel erweist sich das gerichtliche Mahnverfahren jedoch als schneller und günstiger. Die Zahlung zunächst auf diesem Weg einzufordern, kann sich also lohnen. Geht der Schuldner nicht dagegen vor, kann ein Vollstreckungsbescheid erlangt werden, der zur Zwangsvollstreckung berechtigt. 

Ein Gerichtsverfahren endet in der Regel mit einem Urteil, das ebenfalls vollstreckt werden kann. Wurde zugunsten des Gläubigers entschieden, beziehungsweise wurde die Forderung darin tituliert, darf der Gläubiger damit ebenfalls die Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Zwangsvollstreckung 

Nach einem erfolgreichen Verfahren beziehungsweise der Erteilung eines Vollstreckungsbescheids kann der Gläubiger seine Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung einziehen lassen. Diese sieht je nach Anspruch verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor.

Mittels Lohn- oder Kontopfändungen kann das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Ein Gerichtsvollzieher kann zudem das sogenannte bewegliche Vermögen im Rahmen einer Sachpfändung beschlagnahmen. Auch eine Vollstreckung in unbewegliches Vermögen und damit in Immobilien ist – sofern der Schuldner Immobilieneigentum besitzt – möglich, beispielsweise durch eine Zwangssicherungshypothek oder eine Zwangsversteigerung.  

Welche Kosten fallen beim Forderungseinzug an?

Die Kosten, die durch einen Forderungseinzug entstehen, richten sich nach den benötigten Maßnahmen. Wird ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro beauftragt, fallen dafür regelmäßig Gebühren an. Die Kosten richten sich dabei nach der jeweiligen Forderungshöhe und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und nach den notwendigen Schritten zum Forderungseinzug. Die Kosten muss im Erfolgsfall der Schuldner tragen. Dabei besteht ein gewisses Risiko, diese Kosten bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht vollständig zurück zu erhalten.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt jedoch immer von den Merkmalen des Einzelfalls ab, wie der Höhe der Forderungen und der wirtschaftlichen Situation von des Schuldners. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie individuell beraten und entsprechende Schritte unternehmen.

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Andrii Zastrozhnov

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