963 Anwälte für Forderung | Seite 41

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Rechtsanwalt Markus Wollin
LOHBECK & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.8051453579 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Markenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Wollin für Rechtsfragen rund um den Bereich Forderung
(10.10.2018) Alle fragen sehr schnell und überzeugend beantwortet. Fall noch nicht abgeschlossen.
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Rechtsanwalt Philipp Reinhold
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Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Reinhold vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Forderung
(29.07.2021) Sachlich, zugewandt und emphatisch
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sehr gut
Rechtsanwalt Andree Scharnagl
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Forderung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andree Scharnagl
aus 34 Bewertungen Sehr kompetente Beratung. Herr Scharnagel hat mir Möglichkeiten aufgezeigt wie meine Angelegenheit rechtsicher … (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Forderung

Fragen und Antworten

  • Forderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Forderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Forderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Forderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Forderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Im juristischen Zusammenhang wird unter Forderung die Einforderung eines Rechtes bzw. die Geltendmachung eines Anspruchs verstanden. Forderungen beruhen auf Schuldverhältnissen, die sich aus Gesetz (gesetzliche Schuldverhältnisse) oder aus individueller Vereinbarung (Vertrag) ergeben können. Damit ist die Forderung aus rechtlicher Sicht ein Zahlungsanspruch oder sonstiger Anspruch gegen einen Schuldner. Der Inhaber einer Forderung wird als Gläubiger bezeichnet; derjenige, gegen den sich eine Forderung richtet, als Schuldner.

Forderungen unterscheiden sich von sachenrechtlichen Ansprüchen dadurch, dass sie auf Personenbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger basieren. Forderungen sind nicht allein dem Zivilrecht vorbehalten, sie existieren auch im öffentlichen Recht (Steuerforderungen, Bußgelder etc.). Die häufigsten Forderungen sind Forderungen auf Zahlung in Geld, z. B. die Forderung eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, die Forderung des Vermieters auf Bezahlung der vereinbarten Miete oder die Forderung eines Arbeitnehmers auf Lohnzahlung bzw. Gehaltszahlung bzw. die Forderung eines Geschädigten gegen den Schädiger auf Zahlung von Schadensersatz.

Forderungen können vom Gläubiger an eine andere Person (natürlich Person oder juristische Person) abgetreten werden, z. B. damit diese Person sich um das Inkasso (Forderungseinzug) kümmert. Unerfüllte Forderungen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Ansprüche können bei Fälligkeit auch gerichtlich geltend gemacht und aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Eine automatische Aufrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen Schuldner und Gläubiger ist auch dann nicht möglich, wenn Schuldner und Gläubiger identisch sind und beide Forderungen nahezu gleichzeitig fällig sind.

Im unternehmerischen Kontext sind Forderungen in Bilanzen als Vermögensgegenstand der Aktiva zu verstehen, denen gesetzlich vorgeschrieben eine eigene Bilanzposition einzuräumen ist. In größeren Unternehmen kommt dem Forderungsmanagement eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, um Debitorenrisiken, also z. B. der Gefahr des Forderungsausfalls wegen Insolvenz etc., zu entgehen.

(LOE)

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