71 Anwälte für Honorarvereinbarung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Honorarvereinbarung
Fragen und Antworten
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Honorarvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Honorarvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Honorarvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Honorarvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Honorarvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Die Honorarvereinbarung wird im Gesetz als Vergütungsvereinbarung bezeichnet. Solche Vereinbarungen schließen Rechtsanwälte mit ihren Mandanten häufig dann ab, wenn die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den konkreten Fall nicht angemessen erscheinen. Manche Kanzleien setzen auch grundsätzlich auf diese Vergütungsvariante. In einer Honorarvereinbarung kann beispielsweise ein fester Stundensatz oder auch ein Festpreis abgemacht sein. Möglich ist aber auch eine schlichte Erhöhung der gesetzlichen Gebühren.
Form der Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung muss in Textform erfolgen und als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar eindeutig bezeichnet sein. Sie darf nicht zusammen mit anderen Vereinbarungen vermengt werden. Insbesondere darf eine Honorarvereinbarung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zudem hat der Rechtsanwalt eine Aufklärungspflicht dahin gehend, dass auch bei höherer Honorarvereinbarung mit dem eigenen Mandanten eine Kostenerstattung des Gegners regelmäßig nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren erfolgen kann.
Mindestens das gesetzliche Honorar
Zu beachten ist das Gebührenunterschreitungsverbot aus § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Honorarvereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Kosten sind nur zulässig, soweit sie das RVG explizit erlaubt. Das ist in außergerichtlichen Angelegenheiten regelmäßig der Fall. Aber auch hier ist das Verhältnis zwischen Vergütung des Anwaltes und seiner Leistung sowie der etwaigen Anwaltshaftung zu wahren.
Vereinbarung eines Erfolgshonorars
In Einzelfällen sind inzwischen auch Erfolgshonorare zulässig, wenn der Mandant anderenfalls von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In derartigen Honorarvereinbarungen müssen Gründe und Bedingungen genannt werden. Außerdem hat die Erfolgshonorarvereinbarung keinen Einfluss auf die vom Mandanten zu zahlenden Gerichtskosten oder Verwaltungskosten.
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