939 Anwälte für Inkasso | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Lauber
Rechtsanwältin Claudia Lauber
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Lauber hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Inkasso
aus 7 Bewertungen Frau Lauber hat mich in einer Kündigungsschutz Angelegenheit super vertreten und meine Ansprüche durchgesetzt. (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Böhringer
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfram Böhringer
Anwaltskanzlei Böhringer, Motorstr. 4, 70499 Stuttgart 6923.6603114605 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Inkasso bietet Herr Rechtsanwalt Wolfram Böhringer
aus 68 Bewertungen Von Anfang bis Ende eine kompetente, zuverlässige und freundliche Ausführung des Mandates, dazu noch in allen Belangen … (15.01.2024)
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Rechtsanwalt Michael Baumeister
Kanzlei Michael Baumeister, Heinitzstr. 69, 58097 Hagen 6685.0757968712 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Inkasso beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Baumeister
(02.04.2019) Ein sehr kompetenter RA, der schnell klare Worte zum Sachverhalt findet und lösungsorientiert vorgeht. Immer wieder …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Inkasso

Fragen und Antworten

  • Inkasso: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Inkasso umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Inkasso und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Inkasso: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Inkasso sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Inkasso oder auch Forderungseinzug ist ein Begriff der vornehmlich in der Betriebswirtschaftslehre verwendet wird und - wie der deutsche Begriff vermuten lässt - den Einzug von Forderungen meint.

Für Inkasso-Dienstleistungen werden in der Regel spezielle Unternehmen in Anspruch genommen, die den Einzug von Forderungen geschäftsmäßig betreiben (sog. Inkasso-Unternehmen, Inkasso-Büros), allerdings nur im außergerichtlichen Mahnverfahren tätig werden dürfen. Derartige Inkasso-Dienstleistungen sind gemäß §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig und nach § 14 GewO anzeigepflichtig. Das Inkassowesen zählt damit zu den Rechtsdienstleistungen.

Die Vergütung der Inkasso-Unternehmen erfolgt in der Regel in Form einer sog. Inkasso-Provision als Pauschalvergütung, gesetzliche Vergütungssätze wie bei Rechtsanwälten (RVG) existieren nicht, eine Orientierung an diesen Sätzen ist allerdings nicht unüblich. Die Inkasso-Kosten hat in der Regel der Schuldner der zu begleichenden Forderung zu tragen.

Der Forderungseinzug kann unterschiedlich rechtlich ausgestaltet sein: Entweder zieht das Inkasso-Unternehmen die Forderung als fremde Forderung im Auftrag des Gläubigers ein, das Inkasso-Unternehmen wird mit der Einziehung der Forderung beauftragt, die Forderung wird vom Gläubiger direkt an das Inkasso-Unternehmen zur Einziehung (Inkasso-Zession) oder vollständig abgetreten (Vollabtretung) und so zur eigenen Forderung des Inkasso-Unternehmens.

Neben dem üblichen Forderungs-Inkasso existieren weitere Inkassoarten, so z. B. das dokumentäre Inkasso (Handelspapiere), das Lastschrift-Inkasso, das Inkasso bzgl. Zahlungspapieren (z. B. Scheck-Inkasso) oder das Überwachungs-Inkasso bei derzeitig uneinbringlichen Forderungen.

Der Unterschied zwischen Factoring und der Abtretung von Forderungen im Rahmen des Inkasso ist, dass Factoring zu den Finanzierungsinstrumenten zählt und beim Inkasso lediglich Forderungen zur Einziehung übertragen werden.

(LOE)

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