605 Anwälte für Öffentlich-rechtlicher Vertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Öffentlich-rechtlicher Vertrag
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Öffentlich-rechtlicher Vertrag gerne behilflich
aus 60 Bewertungen Herr Bär hat uns sehr gut bei einem Dritt-Widerspruch gegen unsere Baugenehmigung beraten. Er hat die juristische … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Klöpper, Fahnhorststr. 101, 46117 Oberhausen 6640.4514312037 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Klöpper unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Öffentlich-rechtlicher Vertrag
aus 5 Bewertungen Herr Klöpper hat mir geholfen gegen die Stadt Oberhausen Ohne seine Hilfe hätte ich kein Behinderten Parkplatz vor … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rohr
Rechtsanwalt Stefan Rohr
Kanzlei Stefan Rohr, Turmstr. 13, 17033 Neubrandenburg 6907.6483224494 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Rohr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Öffentlich-rechtlicher Vertrag
(20.12.2016) Super nett und hab sofort ein Termin bekommen . Der rest wird sich zeigen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Malte Brix
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6624.7095921034 km
Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Umweltrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Malte Brix für Rechtsfragen rund um den Bereich Öffentlich-rechtlicher Vertrag
aus 48 Bewertungen Wir hatten ein paar Fragen zum Thema Handwerksrolle, Herr Brix meldet sich super schnell, hat viel Erfahrung im … (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Fragen und Antworten

  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Öffentlich-rechtlicher Vertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist eine besondere Form des Verwaltungshandelns und juristisch im Verwaltungsrecht angesiedelt. Dieser Vertrag begründet, ändert oder hebt ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts auf. Geregelt ist er in § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Im Gegensatz zum Verwaltungsakt, bei dem die Behörde einseitig Regeln festlegt, handelt es sich bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag um eine Vereinbarung, die im beiderseitigen Einvernehmen getroffen wird. Vertragspartner kann eine Behörde oder ein Bürger sein. Hinweis: Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Behörde und Bürger sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, denn auch im Bereich der Verwaltung gilt der Grundsatz: „Hoheitliches Handeln darf nicht erkauft werden." 

Man unterscheidet drei Arten des öffentlich-rechtlichen Vertrags: Die koordinationsrechtlichen Verträge sind durch die Gleichordnung der Vertragspartner geprägt, subordinationsrechtliche Verträge weisen dagegen ein Über- und Unterordnungsverhältnis auf. Weiter unterscheidet man zwischen so genannten Vergleichsverträgen (bei denen eine Ungewissheit durch einen Kompromiss beseitigt wird) und Austauschverträge, die den Austausch von Leistung und Gegenleistung beinhalten.  

Damit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag Wirksamkeit erlangt, muss er formgemäß zumindest schriftlich zustande gekommen sein. Außerdem erforderlich ist ein wirksamer Vertragsschluss, also eine Einigung der Vertragsparteien und die Behörde auch formell für den Vertragsschluss zuständig sein. Und schließlich muss der Vertrag auch den materiellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, also sowohl Vertragsform als auch Vertragsinhalt zulässig sein. 

In Hinblick auf fehlerhafte öffentlich-rechtliche Verträge differenziert man zwischen einem nichtigen Vertrag (der dann keinerlei Rechtswirkungen entfaltet, auch keine Leistungspflichten) und einem rechtswidrigen Vertrag. Bei Letzterem kann nach dem Wortlauf auch eine Gesamt- oder Teilnichtigkeit der Vereinbarung in Betracht kommen.

Gerichtlich können sich die Rechte aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mithilfe der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden. Anderes gilt lediglich für einen Verpflichtungsvertrag, dessen rechtliche Folgen können über eine Verpflichtungsklage bei Gericht erstritten werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.