221 Anwälte für Tierschutzgesetz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wolf
Rechtsanwältin Katrin Wolf
Blanke Meier Evers, Stephanitorsbollwerk 1, 28217 Bremen 6673.9941537593 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Tierschutzgesetz bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Wolf
(02.04.2024) Ich habe Frau Wolf über Anwalt.de geschrieben und gleich am nächsten Tag einen Rückruf von der Kanzlei erhalten. Mein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Schwarz
Rechtsanwaltskanzlei | Helmut Schwarz, Hauptstraße 31, 91315 Höchstadt an der Aisch 6980.430917859 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Umweltrecht • Beamtenrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helmut Schwarz ist Ihr Ansprechpartner für Tierschutzgesetz
aus 18 Bewertungen Sehr freundliche Mitarbeiter und ohne Probleme war Herr RA Schwarz auch für mich persönlich erreichbar. Der … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Karch
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Karch
Rechtsanwaltskanzlei Henrik Karch, Altmarkt 6, 01067 Dresden 7080.1895854169 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Umweltrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Karch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Tierschutzgesetz
aus 42 Bewertungen So haben wir Herrn Karch in unserer Sache erlebt und konnten uns auf seine Ausdauer und Beharrlichkeit bis zum … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Anwaltskanzlei Herrmann, Markt 4, 09569 Oederan 7057.1518204208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Jagdrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierschutzgesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Herrmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens O. Leisse
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Chemnitzstrasse 32-34, 24116 Kiel 6686.5366369473 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Jens O. Leisse ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Tierschutzgesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Tierschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) umfasst im Wesentlichen die Rechtslage zu Tierhaltung, Tierversuchen, Schlachtung und Tötung von Tieren, Eingriffen an Tieren sowie zu Zucht und Handel mit Tieren. Es beruht auf dem Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§ 1 S.2 TierSchG)

Staatsziel Tierschutz

Zur Durchführung des Gesetzes berufen die nach Landesrecht zuständigen Behörden eine oder mehrere Kommissionen ein. In diesen müssen mehrheitlich Personen mit Fachkenntnissen in der (Veterinär-)Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung sitzen. Ein Drittel der Mitglieder der Kommission muss aus einer Tierschutzorganisation einberufen worden sein.

Der deutsche Tierschutzbund e.V.

Der deutsche Tierschutzbund e.V. versteht sich als als Dachorganisation vieler, auf das gesamte Bundesgebiet verteilter, Tierschutzvereine und Tierheime. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, mittels Fördergeldern und Spenden aktiv für den Tierschutz einzutreten. Dabei setzt er sich nicht nur für die Vermittlung von heimatlosen oder misshandelten Heimtieren ein, sondern kümmert sich auch um die artgerechte Haltung von Nutz- und Versuchstieren. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das deutsche Tierschutzgesetz durchzusetzen und sich auch mit nicht näher geregelten Bereichen des Tierschutzes zu beschäftigen.

Der Tierschutz hat wie der Naturschutz Eingang in die Verfassung gefunden. Nachdem im Naturschutz seit April 2002 schon ein Verbandsklagerecht existiert, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Tierschutzorganisationen die Möglichkeit haben, den Tierschutz einzuklagen.

Rechtsbereich Heimtiere

Bis auf grundlegende Regelungen zur Haltung von Tieren allgemein sieht das Tierschutzgesetz keine näheren Bestimmungen zum Schutz von Heimtieren vor. Ein Heimtiergesetz, das beispielsweise Einzelheiten zu Zucht, Haltungsbedingungen, Handel oder Ausbildung von Heimtieren festlegt, wäre eine mögliche Erweiterung, um die Rechtslage der Haltung von geschützten oder nicht domestizierten Tierarten umfassender zu klären und durchzusetzen.

Bei so genannte Qualzuchten ist es nach § 11b TierSchG verboten, „Wirbeltiere zu züchten (...) wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten." Mittels eines Gutachtens von 1999 wurde eine Liste von Qualzuchten zur Aufschlüsselung von § 11b erstellt. Diese Liste benennt für Katzen, Hunde, Geflügel, Kaninchen und Ziervögeln konkrete Qualzuchtformen wie z.B. Nackthunde oder -katzen ohne Tasthaare und ist im Zweifel gerichtsverwertbar. Qualzüchter können mittels einer Anklage belangt werden.

Rechtsbereich Nutztiere

Um die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zu regeln, wurde 2001 die „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltenen Tiere bei ihrer Haltung" erlassen, die zusammenfassend Haltungs- und Pflegebedingungen vorgibt und damit auch die entsprechenden EU-Tierhaltungsrichtlinien umsetzt.

Eine Thematik der industriellen Tierhaltung in der Landwirtschaft, die noch geklärt werden muss, ist, dass es keine allgemein gültigen Bestimmungen für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere gibt. Teilweise werden Abstriche in der artgerechten Tierhaltung gemacht. So ist es laut TierSchG beispielsweise erlaubt, Rinder, Schafe und Ziegen, die unter vier Wochen alt sind, ohne Betäubung zu kastrieren oder Organe von Tieren ganz oder teilweise zu entnehmen, um Versuche daran durchzuführen.

Rechtsbereich Tierversuche

Abschnitt 5 des Tierschutzgesetzes regelt die Rechtslage von Tierversuchen. Unter Tierversuchen versteht man laut Gesetz alle Eingriffe oder Erbgutveränderungen an Tieren, die mit Schmerzen oder Leid für das Tier verbunden sind. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn diese der Forschung zur Vorbeugung oder Behandlung von menschlichem oder tierischem Leiden, der Prüfung der Bedenklichkeit von Stoffen, dem Erkennen von Umweltgefährdungen oder der Grundlagenforschung dienen. Dies aber auch nur, wenn nach Stand der Wissenschaft keine anderen Versuchsmethoden denselben Zweck erfüllen würden. Weiterhin sind Tierversuche zur Erprobung von Waffen oder Munition sowie zur Entwicklung von Kosmetika, Waschmitteln und Tabakerzeugnissen verboten.

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