1.155 Anwälte für Versicherungsmakler | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
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Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
zur Nieden Rechtsanwalt & Fachanwalt, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg 6719.5958822225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Versicherungsmakler
aus 53 Bewertungen Ich fühlte mich bei Herr zur Nieden sehr gut aufgehoben. Trotz eines komplexen Sachverhalts, blieb nach einer … (10.05.2024)
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Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Versicherungsmakler beantwortet Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer
aus 68 Bewertungen Sehr geehrter Herr von Treyer, Vielen herzlichen Dank für die kompetente, geduldige und zuverlässige Bearbeitung In … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cristian Martin
Rechtsanwaltskanzlei Cristian Martin, Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth 7006.2326675462 km
Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Cristian Martin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Versicherungsmakler
aus 5 Bewertungen Herr Martin berät mich bestens seit mehreren Jahren bei einem Streit mit einer Kapitalgesellschaft. Ich bin ihm sehr … (11.03.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsmakler

Fragen und Antworten

  • Versicherungsmakler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsmakler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsmakler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versicherungsmakler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsmakler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig und vermittelt zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist der Versicherungsmakler als Kaufmann gemäß § 7 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und als Handelsmakler gemäß § 93 HGB einzuordnen. Danach steht der Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Maklervertrag

Grundlage für das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer ist der Maklervertrag, der noch durch gesetzliche Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergänzt wird.

Gegenüber dem Versicherungsnehmer treffen den Versicherungsmakler bestimmte Pflichten. Insbesondere muss er bei seiner Vermittlertätigkeit folgende Kriterien beachten:

  • Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Vermittlung günstiger Versicherungsverträge
  • Verwaltung des Versicherungsverhältnisses
  • Betreuung und Aktualisierung des Versicherungsverhältnisses.

Haftung

Erfüllt der Versicherungsmakler diese Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht, muss er bei schuldhaften Verstößen ihm gegenüber haften. Das gilt auch bei einem Verschulden aufseiten seiner Mitarbeiter, § 2287 BGB.

(WEL)

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