Ebay Abmahnung: Apple Inc. durch Kanzlei Lubberger Lehment wg Markenrecht z.B. bei AirPods Plagiat

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Die bekannte Apple Inc. aus California mahnt mit Hilfe der Kanzlei Lubberger Lehment wegen Markenverstößen ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, mit Fakeware/Plagiaten zu handeln. Betroffen sind Ersatzteile/Akkus für „MacBooks“ und „iPhones“. Diese seien mit den Begriffen „Apple“ oder „Designed by Apple in California“ beworben worden, obgleich es sich nicht um Originalware gehandelt habe.

Bei den Begriffen „Apple“ und „Designed by Apple in California“ handele es sich aber um markenrechtlich geschützte Bezeichnungen der Firma Apple, die als Unionsmarke eingetragen seien.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Vernichtung (Rückruf) verlangt. Weiter wird die Geltendmachung eines noch nicht bezifferten Schadensersatzes in Aussicht gestellt. Auch Anwaltsgebühren für die Tätigkeit der Kanzlei Lubberger Lehment wurden vorerst noch nicht beziffert.

Unser Rat 

Derartige markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da sie mit einem hohen finanziellen Risiko behaftet sind.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem sollte nicht vorschnell Auskunft erteilt werden, da auch hier ein strategisches Vorgehen zuvor anwaltlich geprüft werden sollte.


UPDATE vom 14.12.2020:

Ein aktueller Vorwurf betrifft den Verkauf von Kopfhörern in einem Onlineshop und bei eBay. Es soll sich um Plagiate der EarPods bzw. AirPods handeln und somit um eine Verletzung der Unionsmarken- und Geschmacksmusterrechte von Apple Inc.


Die Forderungen sind die Gleichen. Kosten werden mit der ersten Abmahnung noch nicht geltend gemacht.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Soforthilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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