Abmahnung der Frau Yvonne Fiedler durch Rechtsanwalt Volker Jakob auf eBay

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Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt aktuell im Auftrag der Frau Yvonne Fiedler, eBay-Händler, ab. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf zahlreicher Wettbewerbsverstöße. Rechtsanwalt Jakob teilt mit, dass seine Mandantin auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führe, unter welchen sie unter anderem Kleidung zum Kauf anbiete.

Was bezweckt die Abmahnung?

Die Abmahnung dient der kostengünstigeren, außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Abmahnende kann z.B. gegen einen wettbewerbswidrig handelnden Konkurrenten vorgehen, ohne ein Gericht bemühen zu müssen. Die Gefahr, dass dieser Konkurrent sein Verhalten fortsetzt oder wiederholt, wird durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber ein Instrument der Selbstreinigung des Marktes geschaffen.

Wann verhält sich ein Mitbewerber wettbewerbswidrig oder rechtswidrig?

Ein Mitbewerber verhält sich wettbewerbswidrig, wenn er gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstößt. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Verbrauchern sowie sonstigen Marktteilnehmer. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. 

Welche Verstöße werden abgemahnt?

Die Abmahnungen beziehen sich in der Regel auf Wettbewerbsverstöße im Online-Handel. Die Abmahnschreiben werden an eBay-Verkäufer gerichtet, die als privater Verkäufer aufgetreten sind. Moniert wird insoweit, dass der Verkäufer über die Gewerblichkeit seiner Angebote täuscht und den Verbraucher pflichtwidrig nicht über seine Rechte informiert. Konkret geht es in diesem Zusammenhang um fehlende Angaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung, fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen zum Impressum oder fehlender Verweis auf die OS-Plattform. Aber auch gewerbliche eBay-Verkäufer werden abgemahnt. Dabei werden können folgende Verstöße abgemahnt werden:

  • Veraltete Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Belehrung zu den zum Verkauf führenden Schritten
  • Fehlende Belehrung zur Vertragstextspeicherung
  • Fehlende Belehrung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
  • Fehlende Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung (EU-VO 1007/2011)

Vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden und sich nachteilig auf Ihre möglichen Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung auswirken. Daher raten wir davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen.

Was wird gefordert?

Gefordert wird von den Betroffenen zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat zur Folge, dass bei erneuten Verstößen gegen die Unterlassungserklärung Vertragsstrafen vom abgemahnten Unternehmen und Betroffenen zu zahlen sind. Aufgrund der langen Wirkung solcher Unterlassungserklärungen über Jahrzehnte kommt es dann immer wieder zu Vertragsstrafenforderungen gegen die Betroffenen. 

Aus diesem Grunde raten wir dringend davon ab, vorschnell die bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beigefügten Entwürfe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen. Weiterhin werden Anwaltsgebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € gefordert. Aufgrund des Gegenstandswertes ergeben sich dann Anwaltsgebühren in Höhe 984,60 €, die der abgemahnte zahlen soll. 

Wie reagiere ich als eBay-Verkäufer richtig nach Erhalt einer Abmahnung?

Da die rechtliche Beurteilung und die Folgen entsprechender Abmahnungen gravierend sind, empfiehlt es sich auf jeden Fall, bei Abmahnungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist unbedingt geboten, eine im Wettbewerbsrecht erfahrene Kanzlei mit der Verteidigung zu beauftragen. Sofern Sie als privater Verkäufer bei eBay eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese nicht einfach ignorieren. Eine gewerbliche Tätigkeit im rechtlichen Sinne nehmen Gerichte bereits dann an, wenn in der Vergangenheit wiederholt gleichartige Artikel angeboten bzw. verkauft worden sind. Nehmen Sie die Abmahnung daher auch dann ernst, wenn sich Ihre Verkäufe auf Artikel bezogen, die aus Ihrem privaten Besitz stammen und die Sie ggf. sogar mit Verlust verkauft haben.

Sofern Sie als privater Verkäufer bei eBay eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese nicht einfach ignorieren. Nach unseren Erfahrungswerten müssen Sie damit rechnen, dass Sie gerichtlich in Anspruch genommen werden und eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen wird, wenn Sie auf die Abmahnung nicht reagieren.

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss mit anwaltlicher Hilfe genau geprüft werden, ob eine gewerbliche Verkaufstätigkeit durch die Kanzlei Sievers & Kollegen nachgewiesen werden kann oder nicht. Sofern nach sorgfältiger Prüfung davon auszugehen ist, dass eine gewerbliche Verkaufstätigkeit in Betracht kommen könnte, so kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Gegen mich ist bereits eine einstweilige Verfügung ergangen, was nun?

Wird die durch die einstweilige Verfügung ergangene Entscheidung nicht akzeptiert, so ist Widerspruch einzulegen. Möchte man hingegen die Sache auf sich beruhen lassen, sollte man innerhalb von 14 Tagen eine Abschlusserklärung abgeben. Eine Abschlusserklärung stellt eine Erklärung an den Abmahnenden dar, dass man die durch die einstweilige Verfügung ergangene Entscheidung als endgültig anerkennt. 

Versäumt man diese, so darf der Abmahnende dem Abgemahnten ein Abschlussschreiben schicken. In diesem wird der Abgemahnte aufgefordert zu erklären, dass er die durch die einstweilige Verfügung ergangene Entscheidung als endgültig anerkennt. Für dieses Schreiben hat der Abgemahnte die Kosten zu tragen! 

Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts wirklich erforderlich?

Regelmäßig werden Abmahnungen von Menschen verschickt, die dem Abgemahnten auf diesem Gebiet überlegen sind. Deshalb empfehlen wir diesem ebenfalls einen Fachmann, z. B. einen auf diesem Gebiet tätigen Anwalt, ins Boot zu holen. Dieser kostet zwar Geld, jedoch sind die Anwaltskosten meist geringer als der Schaden, den er erleiden kann, wenn er sich durch das Unterschreiben einer zu weitgehenden Unterlassungserklärung zu seinem Nachteil vertraglich bindet. Ein Abgemahnter hat meist keine Ahnung von der nur schwer zu überblickenden gesetzlichen Lage sowie der sich immer neu entwickelnden Rechtsprechung. Da ist es sicherer sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Was tun wir für Sie?

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Katharina von Leitner-Scharfenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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