Abmahnung der Kanzlei JUS Direkt für die OS Trading Company UG

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Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei JUS Direkt (Dr. Hauke Scheffler) aus Vaterstetten vor, die für die OS Trading Company UG aus Albstadt den Vertrieb gebrauchter Software bzw. deren Produktschlüssel abmahnt.

Auch wenn ein solcher Vertrieb grundsätzlich erlaubt ist, ist er an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Liegen diese von der Rechtsprechung erarbeiteten Voraussetzungen nicht vor, erfolgt der Vertrieb grundsätzlich unter Verletzung der Verwertungsrechte des Urhebers/Rechteinhabers. Nun ist die OS Trading Company UG zwar nicht die Rechteinhaberin an der fraglichen Software, durch den unerlaubten Vertrieb erfolge aber eine Irreführung der Verbraucher, die von einem rechtmäßigen Erwerb ausgingen, stattdessen aber ein rechtliches „Nullum“ erwerben würden. Hierin läge eine Irreführung iSd. §§ 3, 5, 5a UWG, die durch die OS Trading Company UG als Wettbewerberin abgemahnt werden könne.

Dr. Hauke Scheffler bzw. die Kanzlei JUS Direkt fordert für ihre Mandantschaft die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf dem Schreiben beigegeben ist. Weiter wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000,00 EUR gefordert (entspricht einer Gebührenforderung iHv. 1.242,84 EUR brutto).

Sollten Sie solch ein Schreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen in hohem Maße, das Unterlassungsversprechen nicht vorschnell und ungeprüft oder in der angebotenen Art und Weise abzugeben oder eine Zahlung vorzunehmen. Sie sollten angesichts der schwerwiegenden Folgen durch die Abgabe des Unterlassungsversprechens und unter Beachtung der gesetzten Frist einen versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderungen und der Angelegenheit beauftragen und mit diesem dann das für Sie bestmögliche Vorgehen abstimmen. Von Schnellschüssen kann angesichts der möglichen Folgen nur abgeraten werden.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können. Als Fachanwalt für Urheberrecht kann ich zudem gerade auch in diesen Fallkonstellationen auf der Schnittstelle zwischen Urheber- und Wettbewerbsrecht die Richtigkeit der Ausführungen und das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Angebot der Produktschlüssel genau einschätzen.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.



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