Abmahnung der Römer Systems GmbH durch die Kanzlei "Ihr Anwalt 24" | Marke "KODRA" im Onlineshop

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Die Abmahner

Römer Systems GmbH ist ein Unternehmen, welches modische und funktionelle Motorradbekleidung herstellt und vertreibt. Rund 2.500 Händler greifen auf die Bekleidung des Unternehmens zurück und auch die Marke „KODRA“ (Registernummer: 004134789) steht für das Unternehmen und deren Waren. Das Unternehmen ist seit einigen Jahren in Olpe/Biggesee ansässig. 

In der aktuellen Streitsache wird das Unternehmen durch die Kanzlei „Ihr Anwalt 24“ vertreten. 

Der Vorwurf 

Vorliegend wird ein Markenrechtsverstoß gerügt, da die Marke „KODRA“ widerrechtlich im Internetshop eines Dritten verwendet worden sei. 

Die Forderung

Römer Systems GmbH fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, um Zuwiderhandlungen auszuschließen bzw. unter Strafe zu stellen.

Zudem muss der Abgemahnte für die Anwaltskosten in Höhe von 2.636,90 € (Gegenstandswert: 200.000 €) zzgl. Ermittlungskosten aufkommen.

Unsere Einschätzung

Beachten Sie die Grundsätze des Markenrechts – nach § 14 Abs. 1 MarkenG steht dem Inhaber der Marke das ausschließliche Recht der Marke zu, sodass dieser frei darüber entscheiden kann, wann und wie die Marke verwendet werden soll.

Nutzen Sie eine fremde Marke nur, wenn Sie die Zustimmung des Inhabers erhalten haben. Dritten ist es untersagt, die Marke ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr zu nutzen (§ 14 Abs. 2 MarkenG). Sollten Sie gegen diesen Grundsatz verstoßen, können Abmahnungen drohen (§ 14 Abs. 5 MarkenG).

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie diese durch einen spezialisierten Fachanwalt überprüfen. Wahren Sie die Frist, aber nehmen Sie keine unüberlegten Handlungen vor, sodass wir Ihnen raten, die Unterlassungserklärung erst nach Prüfung durch uns zu unterschreiben. 

Zumeist bietet sich eine Modifizierung der Unterlassungserklärung an, da diese in der Regel zu weit formuliert ist und Sie sodann stark einschränkt bzw. weitere Verstöße geradezu provoziert.

Wir nehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor und stehen Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen, bzw. durch eine umfassende Beratung im Vorfeld derartige Abmahnungen vermeiden.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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