Abmahnung der Softwaredirect 24 UG und JusDirekt Hauke Scheffler erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit werden uns immer wieder Abmahnungen der Kanzlei JusDirekt/Hauke Scheffler vorgelegt. Aktuell mahnt JusDirekt/Hauke Scheffler für die Softwaredirect 24 UG ab. Gegenstand dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die Behauptung, der Verkauf von „Produktschlüssel“/Keys oder Software sei im konkreten Fall aus mehreren Gesichtspunkten urheberrechtlich unzulässig. Daraus folge, so JusDirekt, dass das Angebot gegenüber Verbrauchern irreführend nach den §§ 3, 5a UWG sei.

Wir kennen die Abmahnung von JusDirekt und Hauke Scheffler und haben bereits mehrfach über diese berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-jus-direkt-fuer-die-os-trading-company-ug_117435.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/softwarerecht-abmahnung-von-os-trading-company-ug-und-jusdirekt-dr-hauke-scheffler-erhalten_117410.html

In der Abmahnung wird behauptet, dass nur wenn die Voraussetzungen der Rechtsprechung (BGH Used Soft II vom 17.07.2013 (Az: I ZR 129/08)) zum Handel mit Gebrauchtsoftware erfüllt werden, dürfe der Nacherwerber die Software nutzen.

Ferner wird behauptet, dass der BGH in der zitierten Entscheidung ebenfalls entschieden habe, dass sich diese „bestimmungsgemäße Benutzung“ aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergebe und das der Verkäufer der gebrauchten Software auch darlegen und beweisen muss, dass er dem Kunden alle Informationen zur Verfügung gestellt habe, die notwendig seien, um den Umfang der bestimmungsgemäßen Benutzung festzustellen.

Aus unserer Sicht ergeben sich diese Vorgaben nicht aus der zitierten BGH-Entscheidung. Eine außergerichtliche Nachweispflicht, dass ein Produkt frei von Rechtsmängeln ist, kennt das BGB nicht. Diese Nachweispflicht lässt sich auch nicht der Entscheidung des BGH entnehmen. Es handelt sich um eine rein prozessuale Regelung, die keine vertraglichen oder wettbewerbsrechtlich relevanten Nachweispflichten begründet.

Wie sollte auf die Abmahnung von Softwaredirect 24 UG und JusDirekt/Dr. Hauke Scheffler reagiert werden?

Wir halten die Berechtigung der Abmahnung für zweifelhaft und raten Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, immer folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und Softwarerecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung

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