Abmahnung der StreetCar ORV LLC durch Ihr Anwalt 24, Rechtsanwalt Christian Zierhut

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der StreetCar ORV LLC vor, die durch die Kanzlei Ihr Anwalt 24, Rechtsanwalt Christian Zierhut aus München, ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um eine Markenrechtsverletzung wegen des Verkaufs einer nachgeahmten Stoßstange auf der Internethandelsplattform eBay.

Des Weiteren macht die Gegenseite wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend wegen Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung, da das Plagiat minderwertig sein soll. Schließlich soll darüber hinaus auch die Artikelbeschreibung bei eBay von der Abmahnenden übernommen worden sein, so dass eine Verletzung von Urheberrechten ebenfalls abgemahnt wird.

1. Was passiert ist

In dem vorliegenden Abmahnschreiben wird von der Kanzlei Ihr Anwalt 24 eine Verletzung von Markenrechten gerügt an dem Unternehmenslogo „AEV“ welches als Wort-/Bildmarke unter der Reg.-Nr. 011224953 als Unionsmarke geschützt ist. Der Vertrieb einer nachgeahmten Stoßstange unter Verwendung des Unternehmenslogos des Abmahnenden nutze nach Auffassung der Abmahnenden den guten Ruf der Marke aus und führe den Verkehr in die Irre.

2. Was gefordert wird

In der Abmahnung wird Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine konkrete Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro pro Zuwiderhandlung vor.

Die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Ihr Anwalt 24 für die ausgesprochene Abmahnung werden zu einem Gegenstandswert in Höhe von 210.000,00 EUR und mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr für die Abmahnung, nämlich 2.792,90 EUR (ohne MwSt.), berechnet.

3. Unsere Empfehlung

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben oder gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen vielleicht bereits ein gerichtliches Verfahren geführt wird, wäre es nicht ratsam, dies zu ignorieren. Auch sollten Sie die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Übergeben Sie zur Meidung von rechtlichen und wirtschaftlichen Folgenachteilen die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz). Sie sollten sich daher umgehend bei uns melden!

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie können gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzleiseite werfen (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite)!

Im Einzelnen sollten Sie Ruhe bewahren und Folgendes tun:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

b. Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.

c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte.

d. Zahlen sie einstweilen noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz.

e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Das Markenrecht sowie das Wettbewerbsrecht sind Teilbereiche des Gesamtbereichs „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch z.B. bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz



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