Abmahnung der T & D Versand GbR durch die Kanzlei Hild & Kollegen bzw. FAREDS Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Aktuell mahnt die T & D Versand GbR gehäuft Onlinehändler u. a. wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße durch unzulässige Foto-Verwendung ab.

Wie lautet durch Vorwurf?

Die T & D Versand GbR, ein Onlinehändler im Textlienbereich, behauptete, dass Konkurenten Produktbilder verwenden würden, an denen die T & D Versand GbR die Urheberrechte inne habe. Da dies ohne Einwilligung der GbR erfolge, läge ein Verstoß nach § 72 UrhG vor.

Abgemahnt wird (aktuell) durch die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. In der Vergangenheit ließ sich die GbR oftmals durch die FAREDS Rechtsanwälte vertreten (u. a. wegen mangelndem Hinweis auf OS-Plattform). 

Gefordert wird binnen Frist:

  • unverzügliche Entfernung der Fotos 
  • Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung
  • Erstattung der entstandenen Anwaltsgebühren 
  • Zahlung eines Lizenzschadenersatzes
  • Auskunft über die Verwendung der Fotos

Was ist zu tun?

Wir raten Ihnen, sich umgehend anwaltlichen Rat zu holen und für Waffengleichheit zu sorgen. 

Sie sollten keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese für jeden zukünftigen Verstoß gegen die in der Erklärung niedergelegten Pflichten die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Dies kann existenzielle Folgen haben. Oftmals sind derartige Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst und es bleibt zu prüfen, ob eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Uns sind schon Vertragsstrafenanforderungen der T & D Versand GbR bekannt. Aktuell verteidigen wir auch einen solchen, eskalierten Fall. Auch vertreten wir mehrere Mandanten, die eine Abmahnung der T & D Versand GbR zunächst unbeantwortet ließen und sich nicht in der gesetzten Frist zurück gemeldet haben. Die Gegenseite hat in diesen Fälle dann das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, wodurch weitere Kosten entstanden sind. Schalten Sie uns also gerne frühzeitig ein, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, das Vertragsstrafenrisiko zu minimieren und die Kosten im Rahmen zu halten.

Zudem gilt es ohnehin zu prüfen, ob die geforderten Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Hier kann oftmals bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen oder FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor:


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema