Abmahnung der Time Gate GmbH durch die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum LHR | Marke „SAM“

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Die Abmahner

Kürzlich erreichten uns gleich mehrere Abmahnungen der Time Gate GmbH, einem Unternehmen der Textilbranche. Als Inhaber der Wortmarke „SAM“ (Nr. 2004517) lässt es die markenrechtlichen Abmahnungen über die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum aussprechen.

Lesen Sie hier unseren Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-time-gate-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-lampmann-haberkamp-und-rosenbaum.html


Der Vorwurf

Der Vorwurf besteht darin, dass die Abgemahnten für Artikelbeschreibungen im Internet die Marke „SAM“ verwendet haben sollen und darin ein Verstoß gegen das Markenrecht gesehen wird.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten (3.880,47 € aus 30.000 € Streitwert).


Unsere Einschätzung

Gemäß § 14 Markengesetz hat der Markeninhaber in der Tat nicht nur ein positives Benutzungsrecht, sondern auch ein negatives Verbietungsrecht. Daraus folgt, dass die Benutzung einer fremden Marke nur mit Erlaubnis des Inhabers erfolgen darf. Die Bedeutung einer Marke liegt zum einen im Wiedererkennungswert und zum anderen im Unterscheidungsfaktor von anderen Unternehmen. Bereits die Gefahr, dass Verbraucher ein Produkt mit einer Marke assoziieren, die tatsächlich aber nicht als Hersteller hinter dem Produkt steckt, führt aufgrund der Möglichkeit eines falschen Verkehrsverständnisses dazu, dass bereits ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt.


UPDATE 01.09.2020:


Uns liegt erneut eine Abmahnung wegen der Marke "SAM" zur Prüfung vor. Nunmehr beläuft sich der Streitwert jedoch auf 75.000,- Euro. 


UPDATE Juni 2021:

Der Streitwert beläuft sich bei Abmahnungen nun u.a. auf 300.000,- Euro (!)


Unser Rat 

Es haben uns bereits mehrere Abmahnungen gleicher Art erreicht. Wichtig ist, dass Sie die vorformulierte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben, sondern eine Modifikation durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen, um sich vor der latenten Gefahr der Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu schützen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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