Abmahnung – deutsche Games-Branche e.V. wegen Verletzung der Marke „gamescom“

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Aktuell liegt uns mal wieder eine markenrechtliche Abmahnung der  deutsche Games-Branche e.V. zur Überprüfung vor. Streitgegenstand ist eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an der Marke „gamescom“.

Die gamescom ist ein der größten Messen Europas im Bereich interkative Unterhaltung. Die Messe findet seit 2009 einmal im Jahr in Köln statt. Dieses Jahr findet Sie vom 23.08.2023 bis 27.08.2023 statt.

Die deutsche Games-Branche e.V. der Wortmarke GAMESCOM, Registernummer 009879727 sowie einer weiteren Wort/Bildmarke, die das Zeichen „gamescom“ enthält. Die deutsche Games-Branche e.V. lässt regemäßig Markenrechtsverletzungen abmahnen. Vertreten wird Sie durch die Rechtsanwälte Nordermann aus Berlin.

Ob und inwieweit tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls. Kern ist zumeist, ob überhaupt eine markenmäßige Benutzung vorliegt.  

In den Abmahnungen werden Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 100.000 € (=2977,98 €) gefordert.  Für die Ansprüche wird jeweils eine sehr kurze Frist gesetzt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch die deutsche Games-Branche e.V.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht vorschnelle eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat zur Seite! Wir sind schon seit vielen Jahren auf das Markenrecht spezialisiert und kennen den Abmahner bereits. Wir zeigen Ihnen auf, ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist und zeigen Ihnen Möglichkeiten der Verteidigung auf. Senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421- 56638780



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