Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte wegen Marke Burberry: Verwendung eines Schottenkaro-Musters

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Erneut: Kanzlei CBH mahnt wegen Markenrechtsverstoß für Burberry wegen Verwendung eines Karomusters ab.

Erneut geht die Modefirma Burberry Limited gegen Onlinehändler vor. Wir berichteten bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-burberry-limited-durch-die-cbh-rechtsanwaelte-benutzung-v-stoffmuster-burberry-check_155546.html

Der Vorwurf

Die Modefirma Burberry Limited aus Großbritannien ist insbesondere für ihr Karomuster „Burberry Check“ bekannt, welches Markenschutz genießt (u. a. Unionsmarke 000377580 u. a. für Webstoffe und Textilwaren aller Art).

Die Modefirma geht erneut gegen Modehändler vor und mahnt wegen angeblichen Markenrechtsverstoßes mithilfe der Kanzlei CBH Rechtsanwälte mit Stammsitz in Köln ab. Betroffen sind insb. Onlinehändler, die Schals und Decken mit Karomuster online, beispielsweise auf eBay, verkaufen.

Die Abgemahnten werden zur Auskunft und zur Abgabe einer strafbewehrten, vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Damit nicht genug, es werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 150.000,- Euro verlangt.

Unsere Einschätzung

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab, so muss die Marke u. a. im geschäftlichen Verkehr verwendet worden sein, was z. B. bei einem Privatverkauf eines gebrauchten Artikels nicht der Fall ist. 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt.

Unser Rat 

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Auch die geltend gemachten Gebühren sollten einer genauen Prüfung unterzogen werden, denn oftmals ist bereits der Streitwert zu hoch angesetzt. Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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