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Abmahnung erhalten, was soll ich tun?

  • 1 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Wer eine Abmahnung erhält, der sollte zunächst ruhig durchatmen und sich überlegen, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn die Abmahnung dient nicht nur dazu, dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vor Augen zu führen, sondern kann auch die Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung schaffen: Wiederholtes Fehlverhalten kann eine Kündigung begründen, wenn das Fehlverhalten zuvor abgemahnt wurde. Allerdings muss auch die Abmahnung wirksam sein.

Abmahnbares Verhalten

Nicht jedes Verhalten des Arbeitnehmers, das den Arbeitgeber stört, kann wirksam abgemahnt werden: Bei dem beanstandeten Verhalten muss es sich um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln. So genügt zum Beispiel ein anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber in dessen Freizeit in der Regel nicht. Allerdings kann eine Verspätung von wenigen Minuten bei nicht flexiblen Arbeitszeiten ausreichen. Es kommt auf den Einzelfall an.

Inhalt der Abmahnung

Die Abmahnung muss die Verletzung der vertraglichen Pflichten genau beschreiben. Dabei wird oft Zeit, Ort und Vorgang des Sachverhalts zu ungenau beschrieben. Ein Verweis auf Gespräche ist nicht ausreichend. Weiter muss die Abmahnung die Aufforderung enthalten, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten ändert. Und zuletzt ist der Arbeitnehmer zu warnen, dass im Wiederholungsfalle arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere die Kündigung, drohen. Fehlt es nur an einer dieser Anforderungen, ist die Abmahnung unwirksam.

Abmahnung angreifen oder abwarten?

Erhält man eine Abmahnung, ist diese auch in der Personalakte enthalten. Das kann für die weitere Karriere hinderlich sein. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, eine Abmahnung anzugreifen: Ist mit einer Kündigung zu rechnen und die hierzu erforderliche Abmahnung unwirksam, kann die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden und die unwirksame Abmahnung kann die Voraussetzungen für eine Abfindung schaffen. Im Zweifel sollte daher anwaltlicher Rat eingeholt werden.


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