Abmahnung - S. - Firma Acario UG – Nichtbeachtung Verpackungsgesetz
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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung Schreiben vom 09.03.2021 des Berliner Abmahnanwalts S. zur Überprüfung vor. Die Abmahnung wird im Auftrag der Firma Acario UG (haftungsbeschränkt) aus Stahnsdorf ausgesprochen. Diese soll unter https://tierisches-zubehör.de einen Onlineshop betreiben. Es sollen insbesondere Angelzubehör wie Angelruten, Rollen, Haken, Tierfutter und Equipment verkauft werden.
Dem Abgemahnten Ebay Händler wird eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) vorgeworfen. So habe der Abmahner oder Rechtsanwalt S. im Register nachgeschaut und vom Beklagten keine Registrierung gefunden. Deswegen bestehe eine naheliegende Vermutung, dass der Abgemahnte Ebay Händler derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen nach § 9 Abs. 4 VerpackG verstoße.
Gemäß Verpackungsgesetz sind Onlinehändler, die ihre Waren in Versandkartonagen verschicken, aber auch Hersteller von Produkten, die ihre Waren in Produktverpackungen füllen verpflichtet such zu registrieren.
In der Abmahnung des Rechtsanwalt S. wird folgendes gefordert:
- Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht exisitert Umgehende Nachholung der Registrierung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Für den Fall der Nichterfüllung der Forderungen wird aber mit Gerichtsverfahren gedroht.
Wir haben Bedenken was die Rechtsmäßigkeit der Berechtigungsanfrage / Abmahnung des Rechtsanwalt S..
Unsere Empfehlung:
Bewahren Sie Ruhe
Beachten Sie die gesetzten Fristen
Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Achtung: Rechtsanwalt S. mahnt identische Verstöße für weitere seiner Mandanten ab. So etwa für die Wetega UG und die Como Sonderposten GmbH.
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