Abmahnung im Auftrag von Bushido

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Abmahnung von Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Aktuell wird im Auftrag von Bushido (Anis Mohamed Youssef Ferchichi) durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Dabei geht es um das illegale Herunterladen und Verbreiten geschützter Dateien im Peer-to-Peer (P2P) oder Filesharing Netzwerk.

Wie üblich, werden folgende Forderungen an den Abgemahnten gestellt:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sofortige Löschung aller Dateien auf dem Computer und Zahlung von Schadensersatz, üblicherweise in Höhe von 800 €. Dieser setzt sich aus den Anwaltskosten und einer fiktiven Lizenzgebühr zusammen, wobei der Streitwert zwischen 30.000 € und 60.000 € liegt.

Zur Datenermittlung werden dabei die IP-Nummern des Abgemahnten festgestellt. Dazu werden die üblichen Tauschbörsen wie edonkey, emule, Kazaa, Torrent u.a. auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht und diese werden mit den Daten der Originaldateien abgeglichen. Die entsprechenden Werke werden durch einen Testdownload festgestellt und gleichzeitig dokumentiert. Die Adresse des Telefonanschlussinhabers wird entweder im Wege eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG oder, soweit schon Strafanzeige gegen den Anschlussinhaber gestellt wurde, durch Akteneinsicht recherchiert.

Für nachfolgende Alben bzw. Titel von Bushido sind schon Abmahnungen ausgesprochen worden:

  • Heavy Metal Payback
  • 16-Kickboxer
  • Keine Sonne
  • Staatsfeind Nr.1
  • Das Beste 7
  • 7

Grundsätzlich ist eine Betrachtung des Einzelfalls unerlässlich. Meist sind die Fristen so gesetzt,  dass innerhalb kurzer Zeit reagiert werden muss. Trotzdem sollten Sie sich dadurch nicht zu voreiligen, eventuell unüberlegten Handlungen verleiten lassen, denn dies ist von den Abmahnenden mitunter beabsichtigt.

Falls Sie sich entschlossen haben, einen Anwalt zu beauftragen, ist es aufgrund der Komplexität der Materie ratsam, sich an einen Spezialisten für gewerblichen Rechtschutz zu wenden. Dieser kann feststellen, ob die Abmahnung berechtigt erfolgte, alle Voraussetzungen der Abmahnung erfüllt sind, einschätzen, ob es sinnvoll ist eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben oder ob es dem Abmahnenden gelingt, den Beweis für eine Urheberrechtsverletzung zu erbringen. Häufig ist es möglich, die gestellten Forderungen gänzlich abzuwehren oder aber die geforderte Summe zu minimieren.

Wir beraten Sie gerne. 


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