Abmahnung/Klage deutsche Umwelthilfe wegen fehlender Informationen zum Energieausweis

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Klage der deutsche Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell zur Bearbeitung vor. Vertreten wird die deutsche Umwelthilfe e.V durch die Rechtsanwälte Lumens aus Berlin. Die Umwelthilfe e.V ist ein nach dem Wettbewerbsrecht klagebefugter Umwelt- und Verbraucherschutzverband.

Betroffen ist ein Immobilienmakler, der Immobilienanzeigen in einer lokalen Zeitung veröffentlicht hatte. Ihm wird vorgeworfen, dass er die gesetzlich vorgeschrieben Angaben zum Energieausweis nicht mit veröffentlich hat. Hierzugehören etwa Angaben zur Art des Energieausweises, den Endenergiebedarf bzw. den Endenergieverbrauch, den wesentlichen Energieträger oder die Energieeffizienzklasse. Die stellt nach Ansicht der  Rechtsanwälte Lumens einen Verstoß gegen § 87 Gebäudeenergiegesetz dar.

Da der Immobilienmakler außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, klagt die deutsche Umwelthilfe e.V. nun auf Unterlassung vor einem Landgericht. Der Streitwert wird mit 10.000 € angegeben. Ebenso werden 280,87 € Aufwandsentschädigung für die Abmahnung geltend gemacht.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer deutsche Umwelthilfe e.V.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung/Vertretung beauftragen.

Gerne sind wir für Sie da. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren im Bereich des Wettbewerbsrecht. Wir kennen die  deutsche Umwelthilfe e.V. als Gegner schon aus anderen Verfahren und wissen worauf es ankommt. Senden Sie uns einfach die Abmahnung/Klage an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns gerne an unter 0421-56638780.

Kanzlei Dr. Schenk -Experten für Wettbewerbsrecht



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