Abmahnung/Klage Deutsche Umwelthilfe – wegen fehlender Informationen zur Gebäudeenergie
- 1 Minuten Lesezeit
Sie haben eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell erhalten. Ihnen wird vorgeworfen online Immobilienanzeigen geschaltet zu haben, ohne hierbei die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Gebäudeenergie gemacht zu haben? Jetzt richtig handeln!
Achtung! Wenn man nicht oder nicht fristgerecht reagiert droht eine Klage! Im Klagverfahren wird die Deutsche Umwelthilfe e.V. durch die LUMENS Rechtsanwälte vertreten. Der Streitwert wird in Klagen mit 30.000 € angegeben.
Betroffenen von den Abmahnungen sind häufig Immobilienmakler. In den Abmahnungen wird in aller Regel bemängelt, dass Verstöße gegen das GEG (Gebäudeenergiegesetz) festgestellt worden sind. So würden in den Anzeigen die Pflichtangaben nicht vollständig erfüllt.
Folgende Angaben werden gefordert:
- Art des Energieausweises
- Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
- Die wesentlichen Energieträger
- Das im Energieausweis genannte Baujahr
- Die im Energieausweis genannte Effiziensklasse
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 280,78 €
Unsere Empfehlung:
Ruhe bewahren
Firsten beachten
Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen vornehmen
Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der
Prüfung beauftragen
Wir sind schon seit vielen Jahren im wettbewerbsrecht aktiv und konnten schon tausenden Abgemahnten helfen. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421-56638780
Artikel teilen: