Abmahnung – RA S. für Juwelier Cronotage GmbH

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Auch eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalts S. erhalten? Jetzt richtig reagieren!

Rechtsanwalt S. mahnt für verschiedene Online Händler Verstöße gegen das Verpackungsgesetz ab. So etwa für die Acario UG, iOcean UG, Wetega UG, Sachse Vertriebs GbR und die Juwelier Cronotage GmbH.

Fast täglich erreichen uns solche Abmahnungen von Rechtsanwalt S. aus Berlin. Aktuell leigt uns etwa eine Abmahnung Juwelier Cronotage GmbH  aus Planetal OT Dabendorf vom 26.04.2021 zur Überprüfung vor. Laut Handelsregisterauskunft ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Schmuck, Uhren, Zubehör, Accessoires und ähnlichem sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Werkleistungen. Geschäftsführer ist ein Klaus Zerahn. Dieser ist kein Unbekannter. Bereits in den Jahren 2007 und 2008 ließ er Abmahnungen durch Herrn Rechtsanwalts S. aussprechen. Dort ging es auch um die Frage, ob die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.

Aktuell geht die Juwelier Cronotage GmbH wegen eines (angeblichen) Verstoßes gegen das VerpackungsG vor. Beanstandet wird in dem Schreiben die fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID).

Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Jegliche Verpackungen, die verkauft wird, müssen lizenziert werden. Also alles Verpackungsmaterial, was beim Endkunden ankommt. Hierunter fallen auch Briefumschläge. Im Fall der Zweitverwertung durch gebrauchte Verpackungen ist hingegen keine Registrierung erforderlich.

Gefordert wird binnen einer kurzer Frist der Nachweis der Registrierung.

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung wird keine Unterlassungserklärung gefordert. Dies wird allerdings weiter vorbehalten.

Vielmehr werden bei fehlender Registrierung „nur“ Anwaltskosten i.H.v. 280,60 Euro gefordert.

Wir haben große Bedenken, was die Erstattung der Rechtsanwaltskosten anbelangt.

 Unsere Empfehlung:

    Bewahren Sie Ruhe

    Beachten Sie die  Fristen

    Keine Kontaktaufnahme zum Gegner

    Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen

Lassen Sie die Abmahnung/Berechtigungsanfrage durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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