Abmahnung - Verband sozialer Wettbewerb e.V. wegen irreführende Aussagen

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Sie haben eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) erhalten. Jetzt richtig handeln.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ist ein eingetragener Verein, der sich für den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und Institutionen einsetzt. Der VSW ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und daher gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimiert. Das heißt er darf Abmahnungen aussprechen.

Aktuell mahnt der VSW u.a. Wirkungsweisen von Pflaster (sog. Super Patch Pflaster) ab. Diese werden gerne mit folgenden oder ähnlichen Wirkungsweisen beworben

  • Hilft bei allgemeinen Beschwerden
  • mehr Energie und Kraft
  • verringert Entzündungen

Das Problem ist, dass solche Wirkungsweisen wissenschaftlich nicht belegt sind. Daher meint der VSW, dass solche Aussagen eine Irreführung darstellen.

Gefordert wird vom WSV die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür wird eine kurze Frist eingeräumt. Weiter wird eine Kostenpauschale  in Höhe von 178,50 € geltend gemacht.

Gibt man keine Unterlassungserklärung ab droht ein Gerichtsverfahren. Vertreten wird der VSW in gerichtlichen Verfahren von den Rechtsanwältin Burchert & Partner

Wenn auch Sie eine Abmahnung / Klage des VSW erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Gegner und wissen woraus es ankommt. Wir helfen schon seit vielen Jahren Abgemahnten im Wettbewerbs- und E-Commerce Recht.

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Es sollte genau überlegt werden ob und wie eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird. Diese ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Senden Sie uns gerne die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421/56638780. Wir vertreten deutschlandweit





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