Abmahnung - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. - "Himalayasalz“

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung vom  Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.  erhalten Ihnen wird vorgeworfen in unzulässiger Art und Weise  mit "Himalayasalz" geworben zu haben. Jetzt richtig handeln.

Nach eigenen Angaben  wurde der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.  beeiuts 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er soll über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich verfügen und einen Prozesskostenfond von etwa 500.000 Euro haben. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von unterschiedlichen Mitgliedern aus Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsanbietern.

Er ist in die List der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen.

Der Verein spricht regelmäßig Abmahnungen aus. Die geltend gemachten Verstöße sind sehr vielseitig. Mal geht es um das Widerrufsrecht, mal um einen fehlenden Link zur OS Plattform.

Unter mahnt der Verein auch wegen der irrführenden Werbung mit dem Begriff „Himalayasalz" ab.  So liege der Verstoß darin begründet, dass das angebotene Salz überhaupt nicht aus dem Himalaya stammt. So geben es im Himalaya  schon kein Steinsalz.

Forderungen in den Abmahnungen:

Gefordert wird  von den abgemahnten Händlern, die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.

Weiter werden Abmahnkosten in Höhe von 245,18 Euro geltend gemacht.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen

Einen auf das Wettbewerbsrecht/E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Achtung: Viele Abgemahnte neigen dazu die Unterlassungserklärung abzugeben und den vermeintlich geringen Betrag zu überweisen. Eine abgegebene Unterlassungserklärung gilt aber grds ein Leben lang und ich mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Die Abgabe selbst also auch die Formulierung einer solchen, sollte daher sehr gut durchdacht sein.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.  Wir helfen seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen und sind u.a. auf das Wettbewerbsrecht und E-Commerce-Recht spezialisiert.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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