Abmahnung/Vertragsstrafe der Deutschen Umwelthilfe erhalten?

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Aktuell (Abmahnung vom 12.05.2023) liegt uns mal wieder eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe (DUH) zur Überprüfung vor.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell ist ein Verbraucherverband, der regemäßig Abmahnungen ausspricht. Schwerpunktmäßig betroffen sind Autohändler in ganz Deutschland. Diesen wird die Verletzung von Informationspflichten, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Pkw Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (PkW En-VKV).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist als Verbrauchverband grds. berechtigt Abmahnungen auszusprechen. Sie ist auch in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2019 ausgeurteilt, dass die Abmahnungen auch nicht rechtsmissbräuchlich seien.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung soll der Autohändler es unterlassen im geschäftlichen Verkehr elektronisches Werbematerial für nach § 5 Pkw En-VKV kennzeichnungspflichtige neue Personenkraftwagenmodelle zu verwenden und nicht sicherzustellen, dass in diesem Werbematerial Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch  und die offiziellen spezifischen CO² Emissionen gemacht werden.  

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz in Höhe von 280,78 € verlangt.

Die Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Insbesondere sollte nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben. Vielmehr sollte dies gut überlegt sein. Ist eine solche erstmal abgegeben gilt diese ein Leben lang und bei Verstößen werden hohe Vertragsstrafen fällig. Auch muss sichergestellt sein, dass die Verstöße abgestellt werden.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen die Abmahnungen und das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe schon seit Jahren und wissen worauf es ankommt.

Senden Sie uns einfach die Abmahnung/Vertragsstrafe oder auch die Klage gerne per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421 56638780.

Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Wettbewerbsrecht

Achtung! Die Deutsche Umwelthilfe mahnt auch die fehlerhafte Angaben beim Verkauf von Elektrogeräten oder Immobilien ab.




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