Abmahnung /Vertragsstrafe Deutsche Umwelthilfe

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Aktuell liegt uns ein Schreiben der deutschen Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell zur Überprüfung vor, in dem ein Immobilienmakler zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2500 € sowie der Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung aufgefordert wird.

Hintergrund der Abmahnung soll einer wiederholter Verstoße gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sein. Der betroffene Immobilienmakler wurde bereits in der Vergangenheit eine Abmahnung der deutschen Umwelthilfe erhalten und hatte damals ungeprüft eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Wir raten dringend nie ungeprüft eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

In der aktuellen Abmahnung wird dem Makler vorgeworfen bei immowelt eine Anzeige veröffentlich zu haben, ohne hierbei die Energieeffienzklasse angegeben zu haben. Nach Aussage des Maklers handelt es sich um ein technisches Problem von Immowelt.

Gefordert wird die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € sowie die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung, die eine Mindestvertragsstrafe von 5.000 € vorsieht.

Wir haben Bedenken, ob die Forderungen berechtigt sind. In jedem Fall halten wir die Zahlungsforderung für zu hoch. Auch kann nicht empfohlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung /Vertragsstrafe  der deutschen Umwelthilfe

    - Bewahren Sie Ruhe!

    - Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!

    - Fristen der Abmahnung beachten!

    - Nicht ungeprüft unterschreiben oder Zahlungen leisten

    - kontaktieren sie einen Fachanwalt!

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite Profitieren Sie von unserer  jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrechts.  Wir haben Erfahrung aus der Abwehr von über 6.000 Abmahnungen! Wir kennen die deutsche Umwelthilfe aus zahlreichen Verfahren.

Kanzlei Dr. Schenk - Experten im Wettbewerbsrecht



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